Beschneidung wieder verboten

■ Ägyptisches Gericht setzt staatliches Verbot der Mädchenbeschneidung wieder in Kraft. Frauengruppen jubeln und fordern nun mehr Aufklärung und bessere Gesundheitsprogramme

Kairo (taz) – Ägyptens endlos scheinender Rechtsstreit um Frauenbeschneidung ist um ein Gerichtsurteil reicher. Gestern beschloß das oberste Verwaltungsgericht des Landes, daß Frauenbeschneidungen in Zukunft nun doch verboten sind. Damit bestätigte das Gericht ein Dekret des Gesundheitsministers Ismail Sallam von 1995, wonach Frauenbeschneidungen in staatlich registrierten Krankenhäusern zu unterbinden sind. Die Praxis schade der Gesundheit der Frauen und sei nicht im islamischen Recht vorgeschrieben, argumentierte der Minister damals, unter dem Applaus der Frauengruppen des Landes. Laut Unicef wird die schmerzhafte Operation in Afrika jährlich an zwei Millionen Mädchen vollzogen. Es handelt sich dabei eher um eine afrikanische als um eine islamische Tradition.

Doch das Dekret des Ministers sollte nicht lange währen. Anfang dieses Jahres wurde es von einer Gruppe erzkonservativer Islamisten gerichtlich angefochten. In einem Urteil, das Vertreterinnen von Menschenrechts- und Frauengruppen damals als „eine Katastrophe“ bezeichneten, gab das Verwaltungsgericht letzten Juni den Islamisten recht und bezeichnete das Dekret des Ministers als illegal. Der Minister ging in die Berufung.

Daß mit dem gestrigen Urteilsspruch das Verbot wieder in Kraft tritt, bezeichnet Siham Abdel Salam, von der Aktionsgruppe gegen FGM (Female Genital Mutilation) als „einen Sieg der Aufklärung über den Konservativismus“. Doch sie mahnt gleichzeitig zur Vorsicht. Nach neuesten Statistiken sind über 90 Prozent der ägyptischen Frauen beschnitten. „Ein derartiges Urteil ist lediglich ein weiterer kleiner Schritt auf dem Weg, die Menschen über die Gefahren der Praxis aufzuklären. Wir müssen unsere Arbeit fortsetzen“, erklärte Abdel Salam nach dem Urteilsspruch.

Die vor drei Jahren gegründete Aktionsgruppe hatte in einem letzten Monat veröffentlichten Positionspapier die Veränderung der Gesetzgebung als nicht ausreichend bezeichnet, zumal es bereits Gesetze zum Schutz der körperlichen Unversehrtheit gebe, auf dessen Grundlage die Beschneidung längst verboten hätte werden könnte. Diese seien nie ernsthaft angewendet worden. Neue Gesetze, schreibt die Gruppe, hätten nie auf der Tagesordnung der Frauen gestanden, sondern seien vielmehr einer Initiative des Gesundheitsministers entsprungen. „Die Praxis zu verbieten, ohne dafür Unterstützung in breiten Teilen der Bevölkerung zu finden, würde bestenfalls wenig wirksam und im schlimmsten Falle zu einer Gegenreaktion führen, die lediglich der Beibehaltung der Praxis dient.“

Die Aktionsgruppe ruft Frauengruppen im Westen dazu auf, die Frauenbeschneidung nicht rein als Menschenrechtsfrage, sondern als Entwicklungsproblem zu begreifen. Studien etwa beweisen eine Korrelation zwischen Bildung und Beschneidung: Je höher die Bildungsrate, desto niedriger die Beschneidungsrate. Es sei unlogisch, sich über die Praxis der Frauenbeschneidung zu beunruhigen und gleichzeitig die Augen davor zu schließen, daß die meisten Frauen keinen Zugang zu einem rudimentären Gesundheitswesens haben, das ohnehin nur minimalsten Anforderungen genügt. Karim el-Gawhary