■ Mit Feuerungsanlagen auf du und du
: Der Blaue Engel heizt

Berlin (taz) – Ab 1. Januar gilt in Deutschland eine neue Heizungsanlagenverordnung. Rund 1,8 Millionen Heizkessel erfüllen laut dem Umweltbundesamt (UBA) die neuen, schärferen Grenzwerte nicht und müssen nachgerüstet werden – etwa zehn Prozent der überwachten Altanlagen. Sie verlieren zuviel Energie ungenutzt über den Rauch oder stoßen zu viele Stickstoffoxide aus. Neue Geräte müssen die strikteren Normen sofort erfüllen.

Den Wirkungsgrad der Anlagen mißt der Schornsteinfeger und gibt dem Heizungsbesitzer damit den „Abgasverlustwert“ zur Hand. Für Kleinfeuerungsanlagen schreibt die verschärfte „Erste Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes“ bei 4 bis 25 Kilowatt Nennwärmeleistung vor, die Abgasverluste auf elf Prozent zu beschränken. Solche Kessel heizen zum Beispiel Wohnungen oder auch Ein- und Zweifamilienhäuser.

Liegt der Abgasverlust weniger als ein Prozent über dem Grenzwert, muß die Anlage bis zum 1. November 2004 angepaßt werden. Schlechtere Kessel sind schon bis zum November 1999 nachzurüsten. Die Kosten für eine Anpassung sind sehr variabel: Wer Glück hat, braucht nur für wenige hundert Mark den Brenner einstellen zu lassen. Laut dem UBA muß bei einem Drittel sanierungsbedürftiger Heizungen aber der komplette Kessel ersetzt werden. Für deren Besitzer werden dann wohl 7.000 Mark und mehr fällig.

In Deutschland existierten laut dem UBA 1994 über 31 Millionen Kleinfeuerungsanlagen für die Raumheizung, von Kachelöfen bis zu Zentralheizungen von Mehrfamilienhäusern. Zwei Millionen davon laufen mit Strom, fast zehn Millionen mit Gas, über acht Millionen mit Öl und etwa elf Millionen mit festen Brennstoffen wie Torf, Kohle oder Holz. Bei den festen Brennstoffen fallen die meisten Anlagen allerdings gar nicht unter die neue Verordnung. Schornsteinfeger überwachen nur Feuerstätten über 15 Kilowatt Leistung, das sind nur 20.000 der geschätzten elf Millionen Anlagen.

Als Hilfe beim Kauf von Heizungsteilen hat das UBA rund 400 Produkte mit dem Blauen Engel ausgezeichnet. Die Kriterien für diese Auszeichnung werden ständig aktualisiert und erfüllen nach Meinung des UBA damit alle Ansprüche an Umweltfreundlichkeit. rem

Info im Internet: http:// www.blauer-engel.de oder beim UBA, Zentraler Antwortdienst, Postfach 330022, 14191 Berlin; Fax (030) 8903-2285