Europäischer Schutz für Hamburgs Natur

■ EU drängt auf Einhaltung der FFH-Richtlinie. DASA-Erweiterung fraglich

Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes könnte bald den Hamburger Senat in Bedrängnis bringen. Das Gericht pocht auf die Einhaltung europäischer Naturschutzbestimmungen. Danach müßte, so die Überzeugung des Naturschutzbundes Deutschland (NABU), auch Hamburg mehrere Schutzgebiete ausweisen – darunter das Elbe-Biotop Mühlenberger Loch, das die Wirtschaftsbehörde für die Erweiterung des Finkenwerder Airbus-Werkes der DASA zubetonieren will.

Bis 1994 hätte die Bundesregierung die EU-Richtlinie Flora-Fauna-Habitat (FFH) in deutsches Recht umsetzen müssen. Diese zwingt die Länder, ökologisch besonders wertvolle Lebensräume als Schutzgebiete auszuweisen. Da Kohl & Co. es nicht taten, droht nun der Europäische Gerichtshof mit Strafgeldern. Der Vermittlungsausschuß von Bundestag und Bundesrat will deshalb am Mittwoch erneut über ein neues Naturschutzgesetz beraten.

Die Hamburger Umweltbehörde hat bereits mehrere Areale als FFH-Gebiete angemeldet. Nicht dabei ist unter anderem das Mühlenberger Loch. Nach Ansicht des NABU-Referenten Uwe Westphal erfüllt dieses Gebiet aber die Anforderungen der FFH-Richtlinie – es ist für bestimmte Tierarten ein Lebensraum von „nationaler oder europäischer Bedeutung“. Zudem seien weitere Flächen als FFH-Kandidaten zu prüfen, etwa die Boberger Niederung oder die Kirchwerder Wiesen.

In FFH-Gebieten sind Eingriffe in die Natur nicht oder nur nach strengen Verträglichkeitsprüfungen erlaubt. Landwirte beispielsweise müßten auf extensive Bewirtschaftung umstellen. Bebauungen im Umfang einer Flugzeugwerft wären praktisch ausgeschlossen: „Die DASA-Erweiterung wäre dann nicht erlaubt“, hofft Westphal auf europäischen Schutz für das Mühlenberger Loch.

Mit einer Beschwerde bei der Europäischen Kommission wollen mehrere Umweltverbände auch die Elbvertiefung stoppen. Die Verbände fordern, die Folgen der Ausbaggerung auf mehrere FFH-Gebiete entlang der Unterelbe zu berücksichtigen.

Die Umweltbehörde konnte gestern die Auswirkungen des Gerichtsspruches auf Elbvertiefung und DASA-Erweiterung noch nicht abschätzen. „Mit dem Thema befaßt sich in den nächsten Wochen der Senat“, so eine Sprecherin der Behörde. Achim Fischer