Unartikuliert ist unerträglich

■ Gericht urteilt über Sprechweise geistig Behinderter

Köln (taz) –Die Geräuschkulisse, die geistig Behinderte im Garten verursachen, müssen deren Nachbarn nicht länger uneingeschränkt hinnehmen. Das hat gestern das Kölner Oberlandesgericht entschieden. Dabei gehe es gar nicht so sehr um die absolute Lautstärke, urteilten die Richter, sondern vielmehr um die „Art der Geräusche“, die „auf Dauer unerträglich sind“. In dem rechtskräftigen Urteil wurde dem Träger der Wohngruppe, dem Landschaftsverband Rheinland (LVR), auferlegt, nachmittags künftig in dem Garten seines Hauses in dem Dorf Kreuzau- Stockheim (Kreis Düren), das von sieben geistig behinderten Männern bewohnt wird, für Ruhe zu sorgen.

Die sieben Behinderten werden in dem Haus rund um die Uhr betreut. In vergleichbarer Form leben rund 800 weitere geistig Behinderte an über 100 Standorten im Rheinland. Der LVR prüft nun eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht. Nach dem Urteil sei der LVR gezwungen, alle Bewohner des Hauses während der vorgeschriebenen Zeiten „zum Schweigen zu bringen oder möglicherweise sogar einzusperren“. Das werde man „unter keinen Umständen hinnehmen“. J. S.

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