Skandalöse „Wormser Verfahren“

Flachslanden – Coesfeld – Worms. Von 1994 bis 1997 fanden in der Bundesrepublik drei aufsehenerregende Großverfahren wegen sexuellem Kindesmißbrauch statt. In allen drei Fällen klagte die Staatsanwaltschaft eine Vielzahl von Mißbrauchsdelikten an, doch erwiesen sich diese Anklagen als aufgebauscht und konstruiert. Es hagelte Freisprüche; ergangene Verurteilungen mußten aufgehoben werden. Die letzten Freisprüche gab es im Juni 1997, als vor dem Mainzer Landgericht die „Wormser Verfahren“ zu Ende gingen. Die Staatsanwaltschaft Mainz hatte 24 Frauen und Männer beschuldigt, einen „Kinderpornoring“ unterhalten und 15 Kinder mißbraucht zu haben. Beweisen ließ sich der Vorwurf, einen „Kinderpornoring“ etabliert zu haben, nicht. Der Verdacht gegen einen kleinen Teil der Angeklagten wegen Kindesmißbrauch blieb bestehen. Sowohl in Worms als auch in Coesfeld (Montessori-Prozeß) beteiligten sich Mitarbeiterinnen von Beratungseinrichtungen am Erstbefragen der Kinder. -ara