Baggerführer! Maschinen stopp!

Richter stoppen Baggerarbeiten zur Elbvertiefung. Wirtschaftsbehörde nimmt's gelassen: „Keine inhaltliche Entscheidung“  ■ Von Kai von Appen

Die Baggerarbeiten zur Vertiefung der Elb-Fahrrinne sind vorerst gestoppt. Gestern nachmittag verhängte das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Schleswig auf Antrag von vier Elb- und Küstenfischern einen sogenannten „Zwischenbaggerstopp“, der bis zum Hauptverfahren im Februar gilt.

Die Hamburger Wirtschaftsbehörde nahm die Entscheidung gelassen zur Kenntnis. Bernd Meyer, Sprecher der Behörde sagte gestern: „Das bringt keine Verzögerung der Gesamtmaßnahmen.“

Die Elbfischer hatten moniert, daß das „Wasser- und Schiffahrts- amt Nord“in Kiel mit Billigung der Hamburger Wirtschaftsbehörde ei-ne Genehmigung für „vorgezogene Teilmaßnahmen“erteilt hatte, obwohl das vorgeschriebene Planfeststellungverfahren noch nicht abgeschlossen ist. Damit würden vollendete Tatsachen geschaffen. Am 10. Dezember war eigens Bundesverkehrsminister Manfred Wissmann aus Bonn nach Hamburg gekommen und hatten den Startschuß für das umstrittene Baggern gegeben.

Die Oberverwaltungsrichter rügten nun die Genehmigungsbehörde, weil vielleicht die Interessen der Fischer nicht ausreichend Berücksichtigung gefunden haben. OVG-Sprecher Manfred Voswinkel: „Ob dem Abwägungsgebot von seiten der Behörde hinreichend Rechnung getragen worden sei, könne erst nach Vorlage und sorgfältiger Prüfung der Vorgänge und Unterlagen entschieden werden.“Da das Wasser- und Schifffahrtsamt Nord gestern mitgeteilt habe, es werde nicht von sich aus die Arbeiten einstellen, sah sich das OVG nach „höchstrichterlicher Rechtssprechung“genötigt, einen vorläufigen Baggerstopp zu verhängen.

Für die Wirtschaftsbehörde ist der Schleswiger Richterspruch zwar „bedauerlich“, wirke sich aber nicht präjudizierend auf das Hauptverfahren aus. Meyer: „Die Richter waren wohl der Meinung, daß es auf ein paar Wochen Verzögerung nicht ankommt, bis es in der Hauptsache zur Entscheidung kommt.“Inhaltlich sei damit „keine Vorentscheidung gefallen.“Anlaß zu behördeninterner Manöverkritik gebe es nicht. Meyer: „Alle Experten waren sich einig, daß wir richtig gehandelt haben.“

Die Elbe soll zwischen Lühesand und Otterndorf auf 14,4 Meter vertieft werden, damit auch die neue Generation von Containerschiffen weitgehend tiede-unabhängig die Elbe befahren kann. Elbfischer fürchten seither um ihre Jobs. Ein fischereiwirtschaftliches Gutachten belege, so Umweltanwalt Michael Günther, daß die Aal- und Plattfischer aus Hamburg und Niedersachsen und die Seezungen- und Krabbenfischer aus Cuxhaven und Friedrichskoog durch die Vertiefung des Fahrwassers in ihrer Existenz gefährdet seien.