Doch Parteiproporz im Zivi-Ausschuß?

Der Streit um die Besetzung der Kriegsdienstverweigerungs-Ausschüsse (KDV) im Bezirk Hamburg-Mitte setzt sich fort. Dafür jetzt mit neuen Argumenten: Weil man nicht genügend unabhängige KandidatInnen für die Beisitzer der Ausschüsse finden könne, müsse jetzt doch nach Parteiproporz vorgeschlagen werden, so das Bezirksamt. Das ist eigentlich längst nicht mehr zulässig.

Da der Jugenhilfeausschuß nur 50 der 90 Vorschläge jüngst beschließen konnte, wollte man auf die Parteien zurückgreifen. Die Frist läuft am 15. Oktober ab. Weitere Vorschläge erhofft man sich aus der Bevölkerung.

Parteiproporz hält der KDV-Beauftragte des Kirchenkreises Stormann, Horst Görner, für unzulässig. Nach dem Kriegsdienstverweigerungsgesetz von 1984 liege das Vorschlagsrecht beim Jugendhilfeausschuß. Die Kandidaten sollten frei von dem Parteiendenken gewählt werden. Argumente, daß es Probleme gebe, Freiwillige zu finden, läßt er nicht gelten. „Dann muß man sich eben mehr um Aufklärung bemühen, welche Aufgaben ein solches Amt beinhaltet“, fordert Görner. paf