Rente erst ab 65 Jahren

■ Grüne wollen Privilegien bei Abgeordneten-Renten beschneiden

Einen Gesetzesantrag zur Altersversorgung der Abgeordneten hat die Fraktion der Bündnisgrünen ins Abgeordnetenhaus eingebracht. Mit dem Kompromiß sollen „durch nichts zu rechtfertigende Privilegien“ bei der Altersversorgung beschnitten werden, wie die justizpolitische Sprecherin Renate Künast ankündigte.

Nach dem Antrag der Grünen hat ein Abgeordneter zwar weiterhin nach siebenjähriger Zugehörigkeit zum Parlament Anspruch auf eine Altersversorgung, sie soll jedoch erst bei Erreichen des gesetzlichen Rentenalters gezahlt werden. Auch die Höhe der Versorgungsbezüge soll gedrosselt werden. Derzeit gilt, daß Abgeordnete nach zwanzigjähriger Zugehörigkeit zum Parlament sofort eine Rente beziehen können, auch wenn sie noch nicht 65 Jahre alt sind.

Die Regelung über eine besondere Altersentschädigung für Fraktionsgeschäftsführer soll ersatzlos gestrichen werden. Zudem soll mit einer Bundesratsinitiative zum Sozialgesetzbuch die Einbeziehung von Abgeordneten in die Arbeitslosenversicherung angestrebt werden. Die Fraktion halte an ihrer Auffassung fest, daß Parlamentarier Sozialversicherungsbeiträge entrichten sollten. Da dies derzeit aber nicht durchsetzbar sei, strebe sie mit diesem Kompromißvorschlag noch in dieser Legislaturperiode eine Lösung an, erklärte Renate Künast. ADN/taz