Ja zum Lauschen

■ Hamburg stimmt im Bundesrat-Ausschuß für Lauschangriff. GAL: „Ungeschickt“

„Für die GAL kommt die Einführung des Lauschangriffs nicht in Frage“, sagte der Grüne Manfred Mahr noch in der letzten Bürgerschaftssitzung. Gestern jedoch stimmte das rot-grün regierte Hamburg im Rechtsausschuß für den umstrittenen „großen Lauschangriff“. Damit wird dem Bundesrat mit den Stimmen Hamburgs die dafür notwendige Grundgesetzänderung empfohlen.

„Ungeschickt“sei das Abstimmungsverhalten der SPD-Justizsenatorin Lore Maria Peschel-Gutzeit, so die GAL-Frakionschefin Antje Möller zur taz. Laut Koalitionsvertrag muß sich Peschel-Gutzeit zwar nur bei der endgültigen Abstimmung im Bundesrat enthalten; Ausschußabstimmungen sind im koalitionären Streitfall Ressortsache. Dennoch sei „dieses Signal unnötig“.

Tatsächlich zeigten andere rotgrün regierte Bundesländer größere Bündnissolidarität: Hessen und Schleswig-Holstein enthielten sich nicht nur, sondern stimmten gegen die Grundgesetzänderung. Das formal korrekte Hamburgische Abstimmungsverhalten ist nicht nur ein politischer Affront gegen den grünen Regierungspartner. Auch in der SPD-Fraktion sitzen zahlreiche Gegner des Lauschangriffs, die während der Debatte in der vergangenen Woche den SPD-Rednern den Applaus verweigerten und den GAL-Politiker Mahr beklatschten.

Nach Informationen der Deutschen Presseagentur wird Hamburg auch heute im Innenausschuß für den Lauschangriff stimmen. Dieses Votum ist jedoch keine Vorentscheidung für den Bundesrat. Bei der entgültigen Abstimmung am 6. Februar muß Hamburg sich enthalten. Die Zustimmung der Länderkammer zum Lauschangriff ist weiterhin unsicher. Wackelkandidaten sind Rheinland-Pfalz (sozialliberal) und Bremen (SPD-CDU). Silke Mertins