Gurke des Tages

Wer bei der Arbeit trotz ausdrücklichen Verbots wiederholt beim Rauchen ertappt wird, muß auch nach langjähriger Betriebszugehörigkeit mit der Kündigung rechnen. Mit dieser Begründung wies das Landesarbeitsgericht Düsseldorf jetzt die Klage eines 49jährigen Fleischzerlegers zurück, dem nach zwei Abmahnungen wegen Rauchens an seinem Arbeitsplatz fristgerecht gekündigt worden war. Seine 14jährige Betriebszugehörigkeit schütze den Fleischzerleger nicht: Schließlich habe er trotz der Abmahnungen weitergeraucht. Die Revision ließ das Gericht nicht zu.