Scheel hat entschieden

■ Thyssen-Aufsichtsrat stimmt gegen die Arbeitnehmervertreter für Fusion mit Krupp

Düsseldorf (taz) – Der Aufsichtsrat der Thyssen AG hat am späten Mittwoch nachmittag den Weg für die Fusion mit der Krupp AG freigemacht. Die Entscheidung fiel gegen die Stimmen der Arbeitnehmervertreter, die in dem montanmitbestimmten Kontrollgremium – wie die Kapitalseite – über zehn Sitze verfügen. Den Ausschlag gab Ex-Bundespräsident Walter Scheel, der als „Neutraler“ mit der Kapitalseite stimmte.

Im Prinzip sind zwar auch die Belegschaftsvertreter von Thyssen für die Fusion. Doch bei dem jetzt „im Grundsatz“ verabschiedeten Verschmelzungsmodell schmerzt sie vor allem der Verlust der Montanmitbestimmung. Über die konkrete Form der Mitbestimmung in dem neuen Mammutkonzern sollen zwar weitere Gespräche stattfinden. Doch am Ende dürfte eine Regelung stehen, die den Thyssen- Arbeitnehmern weniger Rechte sichert, als sie bisher hatten. In der Krupp-Obergesellschaft gilt die Montanmitbestimmung schon längst nicht mehr.

Wie das von Krupp-Chef Gerhard Cromme und Thyssen-Stahl- Chef Ekkehard Schulz erarbeitete industrielle Zukunftskonzept für den fusionierten Konzern im Detail aussieht, wollen beide erst nach der Krupp-Aufsichtsratssitzung am 5. Februar darstellen. Die letzte Entscheidung über den neuen Ruhr-Riesen treffen dann die Aktionäre beider Konzerne auf den Fusionshauptversammlungen im Herbst.

Nach dem Zusammenschluß dürften bei dem 60-Milliarden- Umsatzgiganten rund 180.000 Beschäftigte auf der Lohnliste stehen – Rang fünf unter den deutschen Industriekonzernen. Wie viele Arbeitsplätze wegfallen, steht noch nicht fest. Gemunkelt wird von 2.000, jeweils die Hälfe im In- und Ausland. Unklarheit herrscht auch über die Bewertung der beiden Unternehmen. Die Krupp-Stiftung, die die Mehrheit am Krupp- Konzern hält, strebt nach wie vor eine Sperrminorität von 25 Prozent an. Das entspricht nach Auffassung der Thyssen-Leute nicht dem tatsächlichen Wert des Krupp-Konzerns.j. S.