Erfolgreich gegen Sozialamt

■ Alleinerziehende Mutter bekommt nun doch Mietzuschuß

Manchmal lohnt es sich, nicht einfach hinzunehmen, was Behörden entscheiden. Daniela Scupin war dazu nicht bereit – mit Erfolg.

Die alleinerziehende Mutter und Sozialhilfeempfängerin war Ende Dezember mit drei weiteren Müttern nach Altona in ein Hausprojekt gezogen. Nachbarschaftlich, so ihr Plan, wollen sie hier ihre Kinder gemeinsam betreuen, zumal alle vier Frauen nach einer kurzen Phase der Kindererziehung wieder in ihren alten Beruf zurückkehren wollen. Doch das Sozialamt Eimsbüttel hatte die Übernahme der neuen Mietkosten in Höhe von 929 Mark verweigert (taz berichtete am 20.1.). Diese seien nicht angemessen, zumal ihre bisherige Miete um 100 Mark billiger sei. Ein Umzug sei zudem „nicht erforderlich“, da die 32jährige in Eimsbüttel ja „ausreichend untergebracht“sei. Das Sozialamt in Altona hatte sich dieser Sichtweise angeschlossen.

Daniela Scupin erhob vor dem Hamburger Verwaltungsgericht Klage gegen diese Bescheide. Am Freitag erhielt sie eine Stellungnahme des Rechtsamtes Altona. In juristisch eindeutigen Worten erklärt das Rechtsamt, es sei „grundsätzlich bereit“, der jungen Frau die „angemessenen Kosten für die neue Unterkunft in Höhe von 750 Mark zuzüglich Heizkosten monatlich zu gewähren“.

Die in Hamburg geltenden „Richtwerte“, nach denen Sozialämter entscheiden, welche Miete noch angemessen ist, sehen für eine Alleinerziehende mit einem Kind zur Zeit eine Bandbreite von 750 bis 965 Mark vor. Wobei, so erklärt Ulrich Winkler, Sozialamtsleiter in Eimsbüttel, in der Regel der niedrigere Betrag angesetzt werde.

Daniela Scupin jedenfalls kann aufatmen. In Zukunft wird das Sozialamt wohl doch einen großen Teil ihrer Mietkosten zahlen. Zumindest bis Oktober. Denn dann will die junge Frau eh ihre Stelle als Kinder- und Freizeitpädagogin wieder aufnehmen – beim Bezirksamt Mitte. flo