Hofmann bleibt im Knast

■ Stuttgarter Oberlandesgericht beschließt 19 Jahre Mindesthaftzeit für RAF-Gefangene

Freiburg (taz) – Mindestens weitere eineinhalb Jahre muß die RAF-Gefangene Sieglinde Hofmann noch in Haft verbringen. Dies hat das Stuttgarter Oberlandesgericht (OLG) in einem gestern bekanntgemachten Beschluß entschieden.

Wenn ein Straftäter zu lebenslanger Haft verurteilt wird, kann nach 15jähriger Haftdauer geprüft werden, ob eine Strafaussetzung zur Bewährung möglich ist. Die seit 1980 inhaftierte Hofmann hat sich allerdings erst jetzt, nach mehr als 17 Jahren Knast, auf dieses Verfahren eingelassen. Eine sofortige Strafaussetzung lehnte das OLG nun wegen der „Schwere der Schuld“ ab und setzte eine Mindesthaftzeit von 19 Jahren fest.

Die jetzt 52jährige Hofmann war unter anderem wegen der Beteiligung an der Entführung und Ermordung des damaligen Arbeitgeberpräsidenten Hanns Martin Schleyer verurteilt worden. In eineinhalb Jahren wird im Rahmen einer „Sozialprognose“ erneut geprüft, ob eine Strafaussetzung dann in Frage kommt.

Das Stuttgarter OLG entsprach mit seiner Entscheidung einem Antrag von Generalbundesanwalt Kay Nehm. Im Rahmen der Überprüfungsverfahren für die RAF- Gefangenen Adelheid Schulz und Christian Klar hatte er für Schulz ebenfalls 19 Jahre Mindesthaftzeit und für Klar sogar 26 Jahre gefordert. In diesen Fällen wird die Entscheidung des OLG Stuttgart aber erst in den kommenden Wochen fallen.

Klars Anwalt Franz Schwinghammer fordert eine sofortige Freilassung seines Mandanten. Er will belegen, daß die mehrjährige Isolationshaft Klars im Hochsicherheitstrakt von Stuttgart- Stammheim besonders belastend war und deshalb mehrfach angerechnet werden müßte. Christian Rath