Haft ohne Bewährung für Kinderpornographen

■ Verurteilter Pädagoge hatte seine Foto- und Videokataloge von der Polizei beurteilen lassen

Berlin (Reuters) – In einem der bundesweit größten Kinderporno- Prozesse ist ein 54 Jahre alter Pädagoge zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Das Berliner Landgericht sprach den einschlägig vorbestraften Mann des sexuellen Mißbrauchs von Kindern in elf Fällen sowie des Besitzes von kinderpornographischen Schriften schuldig. Von dem Prozeß müsse die Botschaft ausgehen, daß derjenige, der Kinder zu Sexposen vor der Kamera veranlasse, zu einer Strafe ohne Bewährung verurteilt werde, erklärten die Richter.

Der Pädagoge hatte zwischen 1991 und 1995 nackte Jungen im Alter von 8 bis 13 Jahren beim Spielen, Baden oder Duschen gefilmt. Bei allen Aufnahmen seien die Geschlechtsteile der Kinder in den Mittelpunkt gerückt worden, sagte der Vorsitzende Richter Hans-Jürgen Schaal. Zu groben sexuellen Handlungen wie Geschlechtsverkehr oder Körperkontakt mit dem Angeklagten sei es aber nicht gekommen. Sexueller Mißbrauch liege jedoch bereits vor, wenn ein Kind veranlaßt werde, sein Geschlechtsteil in obszönen Posen vor anderen zu präsentieren. Richter Schaal wies darauf hin, daß die juristisch umstrittene Grenze zwischen strafbarer Kinderpornographie und legalen FKK-Bildern nicht entschieden worden sei. Das Gericht ging von einer verminderten Schuldfähigkeit des Angeklagten aufgrund seiner homosexuellen Pädophilie aus. Die Staatsanwältin hatte drei Jahre Haft beantragt. Der Angeklagte berief sich darauf, im Rahmen der Legalität gehandelt und seine Kataloge der Polizei vorgelegt zu haben, um sich abzusichern.