Polizei macht sich nicht naß

■ Polizeipräsident weist Vorwurf der unterlassenen Hilfeleistung zurück. Laut Obduktionsbericht war die schwer mißhandelte Carla bereits hirntot. Keine Anzeichen für eine Vergewaltigung

Nürnberg/Fürth (AFP/dpa) – Einen Tag nach dem Tod der zwölfjährigen Carla sind gegen die Fürther Polizei schwere Vorwürfe wegen unterlassener Hilfeleistung erhoben worden. Die Beamten sollen das schwer mißhandelte Mädchen nicht sofort aus dem eiskalten Wasser des Weihers geborgen haben, weil sie zunächst die Spuren sichern wollten. Die Polizei hat alle Vorwürfe vehement bestritten. „Es gibt keinerlei Fehlverhalten der Kollegen“, sagte der mittelfränkische Polizeipräsident, Peter von der Grün, gestern nachmittag in Fürth. Die Beamten vor Ort hätten die Rettung der zwölfjährigen Schülerin in keiner Weise behindert. Die Staatsanwaltschaft sah aufgrund der Fakten vorläufig keine Anhaltspunkte für Vorwürfe gegen die Polizei, wie sie der Erlanger Rechtsanwalt Andreas Löffler erhoben hatte.

Das Mädchen ist laut Obduktion zunächst gewürgt und dann vermutlich in bewußtlosem Zustand im eiskalten Wasser des ehemaligen Freibads ertrunken, sagte der Leiter des Rechtsmedizinischen Instituts der Universität Erlangen, Peter Betz. Bei Eintreffen der Polizei sei Carla bereits hirntot gewesen. „Eine Reanimierbarkeit des Herzens hat mit dem Hirntod unmittelbar nichts zu tun“, sagte Betz. Nach Erkenntnissen der Mediziner ist Carla nicht vergewaltigt worden. Über die Würgemale hinaus seien keine Verletzungen gefunden worden.

Den Ermittlungen zufolge scheidet der am vergangenen Freitag in Weimar festgenommene mutmaßliche Kinderschänder Wilfried Michel im Fall Carla als Täter aus. Er hielt sich zur Tatzeit am vergangenen Donnerstag morgen nachweislich in Norddeutschland auf. Dagegen ist der Opel Omega, nach dem die Polizei bislang ergebnislos fahndete, bereits am Mittwoch letzter Woche am Tatort in Wilhermsdorf gesehen worden. Der Fahrer habe Handschuhe getragen. Vor dem Vorliegen des Obduktionsberichts wollte die Staatsanwaltschaft prüfen, ob sich die beiden zuerst am Tatort eingetroffenen Polizisten der fahrlässigen Tötung schuldig gemacht hätten. Spaziergänger hatten Carla am vorigen Donnerstag entdeckt. Sie sollen die Polizei eine halbe Stunde später mit den Worten informiert haben, daß „eine Leiche im Weiher“ liege.