Notfalls mit Streik gegen Privatisierung

■ Personalrat der Wasserbetriebe macht Druck auf SPD-Fraktion und legt eigenes Konzept für eine kleine Privatisierung vor. Die von Finanzsenatorin Fugmann-Heesing avisierte Umwandlung in eine Aktieng

Um die Privatisierung der Wasserbetriebe zu erschweren, macht der Personalrat des landeseigenen Unternehmens mobil – rechtzeitig zur heute beginnenden Klausurtagung der SPD-Fraktion in Dessau. Während Finanzsenatorin Annette Fugmann-Heesing einen Bericht zum Verkauf von Landesvermögen und zur Entlastung des Haushaltes vorlegen will, erneuerte Gesamtpersonalratschef Norbert Oettl seine Drohung. „Wir rufen die 6.600 Beschäftigten zum Streik auf“ – falls der Senat die Umwandlung der Wasserbetriebe (BWB) in eine Aktiengesellschaft und damit die überwiegende Privatisierung beschließt.

Die SPD-Fraktion steckt in einer heiklen Situation. Fugmann- Heesing befürwortet die Umwandlung des Wasserversorgers in eine Aktiengesellschaft, weil sie sich davon Einnahmen von bis zu drei Milliarden Mark verspricht. Auch SPD-Fraktionschef Klaus Böger ist dem nicht abgeneigt.

Doch die Fraktion und die SPD- Senatsriege ist durch einen Beschluß ihres Parteitages vom Herbst gebunden. Um Gewerkschaftsnähe zu demonstrieren und die soziale Absicherung der Beschäftigten der Wasserbetriebe zu erhalten, legten die Delegierten damals fest, daß das Unternehmen eine Anstalt des öffentlichen Rechts bleiben solle.

Vor diesem Hintergrund kommen auch die Gespräche zwischen Fugmann-Heesing und Wirtschaftssenator Elmar Pieroth (CDU) nicht weiter, in denen ein Konzept für die Privatisierung erarbeitet werden soll. Ob die Klausurtagung der SPD einen Ausweg aus dem Dilemma eröffnen kann, ist gegenwärtig völlig offen.

Der Personalrat der Wasserbetriebe hält derweil an seiner Forderung fest, daß die Rechtsform einer Anstalt des öffentlichen Rechts erhalten bleiben muß. Um trotzdem den Finanzbedarf des Senats zu befriedigen, macht Norbert Oettl den Vorschlag, einen Konzessionsvertrag zwischen den Wasserbetrieben und dem Land Berlin abzuschließen.

Für rund zwei Milliarden Mark würde das Unternehmen das Recht erhalten, exklusiv die Wasserversorgung der Stadt für die kommenden 25 Jahre zu organisieren. Heute zahlen die BWB keine Konzessionsabgabe. Zusätzlich soll der Wasserversorger pro Jahr etwa 270 Millionen Mark unter anderem als Abgabe für die Entsorgung von Abwasser zahlen. Drittens macht sich der Personalrat stark für die Auslagerung der sieben inländischen BWB-Töchter (Abfallentsorger Schwarze Pumpe, Telekombetrieb BerliKomm und andere) in eine neue Aktiengesellschaft, an der sich private Investoren zu 49 Prozent beteiligen könnten.

Nicht nur die Finanzsenatorin lehnt dieses Modell ab, weil es ihrer Absicht nach zu geringe Einnahmen verspricht. Auch der Vorstand der Wasserbetriebe ist dagegen. „Der Vorschlag ist nicht praktikabel“, urteilt Sprecher Stephan Natz.

Zwei Milliarden Mark für die Konzessionsabgabe müsse man bei Banken leihen – Zins, Tilgung plus 270 Millionen jährlich würden die Zahlungsfähigkeit der Wasserbetriebe schlicht überfordern. Nebenbei hält der Vorstand die Kreditfinanzierung der Konzessionsabgabe für gesetzeswidrig, weil sich dahinter eine „verdeckte Schuldenaufnahme des Landes“ verberge. Ein Ausweg aus dem unversöhnlichen Gegeneinander der Positionen hängt maßgeblich davon ab, was der Senat den Beschäftigten als Gegenleistung für die Umwandlung zur Aktiengesellschaft anbietet. Bleibt die soziale Absicherung wenigstens für einige Jahre erhalten, auch wenn pri vate Konzerne das Regime übernehmen?

ÖTV-Sprecher Ernst-Otto Kock läßt jedoch keinen Zweifel: „Eine Aktiengesellschaft kann die Rechte der Belegschaft nicht in gleicher Qualität gewährleisten.“ Hannes Koch