Null Promille für Führerscheinneulinge

■ Deutscher Verkehrsgerichtstag will außerdem Inline-Skater nicht auf Radwegen oder Straßen

Berlin (taz) – Für Führerscheinneulinge soll künftig ein absolutes Alkoholverbot am Steuer gelten. Das forderte der Deutsche Verkehrsgerichtstag gestern in Goslar. Die Probezeit solle von zwei auf vier Jahre verlängert werden. Weitergehende Einschränkungen wie ein Nachtfahrverbot und ein besonderes Tempolimit für junge Autofahrer lehnt der Verkehrsgerichtstag ab.

Der Bundesverkehrsminister will die Probezeit nur verlängern, wenn Anfänger in den ersten beiden Jahren auffällig werden. Ein entsprechendes Gesetz soll noch in diesem Jahr in Kraft treten. Der Verkehrsclub Deutschland (VCD) setzt sich auch für das Alkoholverbot ein. „In Ländern wie Schweden, wo es niedrigere Promillegrenzen für junge Fahrer gibt, ist deren Unfallrisiko deutlich geringer“, begründete Burkhard Reinartz, Sprecher des Clubs, dessen Position.

Die Forderung der Inline-Skater, Rollerblades auch auf Radwegen und Straßen zuzulassen, fand in Goslar keine Zustimmung. Die rund elf Millionen Inline-Skater werden ihre Aktivitäten auch in Zukunft auf Bürgersteige und Fußgängerzonen beschränken müssen.

Die rechtliche Stellung des Kindes im Verkehr will der Verkehrsgerichtstag dagegen stärken. Kinder sollen erst ab einem Alter von 10, statt wie bisher mit 7 Jahren im Straßenverkehr schuldfähig sein. Der VCD verlangte die Anhebung der Altersgrenze auf 14 Jahre. Eine Studie der Universität Essen belege, daß Kinder sich oft nicht verkehrssicher verhalten könnten. Die bisherige Regelung benachteilige Kinder und führe bei den Eltern zu finanziellen Desastern. Sascha Borrée