Altenpfleger soll doch gehen

■ Nach gewonnenem Arbeitsprozeß: Erneute Kündigung

Die Bremer Heimstiftung bleibt hart: Sie kündigte dem Altenpfleger Gerd-Rolf Rosenberger erneut (siehe taz vom 28.1). Die Begründung diesmal: Störung des Betriebsfriedens. Auf einem Gang im Arbeitsgericht soll Rosenberger Kollegen, die sich für seine Kündigung ausgesprochen haben, als „Verräter“bezeichnet haben. Das kann Kündigungsgrund sein. Rosenberger bestreitet die Vorwürfe.

An dem Tag der mutmaßlichen Beleidigung hatte der Altenpfleger in einem Arbeitsgerichts-Prozeß erfolgreich für seine Wiedereinstellung gestritten, nachdem ihm letzten Sommer gekündigt worden war. Rosenberger und eine weitere Mitarbeiterin des Altenwohnheims „Am Blumenkamp“in Bremen-Nord hatten Prozesse vor dem Arbeitsgericht angestrengt, weil sie sich von der Heimleitung gemobbt fühlten. Tatsächlich hatte die Heimleitung innerhalb eines halben Jahres sechs Abmahnungen an die beiden ausgesprochen, nachdem sie sich zusammen 32 Dienstjahre lang nichts zu schulden kommen ließen.

Der Betriebsrat hat der erneuten Kündigung bereits zugestimmt, ohne Rosenberger zu den Vorwürfen zu befragen. Noch bevor das Urteil zur Wiedereinstellung Rosenbergers rechtskräftig geworden ist, ist dem Altenpfleger damit das zweite Mal gekündigt worden. cd