Krankenhaus haftet nicht für gestohlene Zähne

Ein Krankenhaus haftet nicht für eine während der Operation gestohlene Zahnprothese. Mit dieser am Montag veröffentlichten Entscheidung hat das Landgericht Itzehoe eine entsprechende Schadenersatzklage der AOK zurückgewiesen. Grundsätzlich müsse jeder Patient selbst dafür Sorge tragen, daß seine Wertgegenstände gesichert verwahrt werden, begründete das Gericht sein Urteil.

Mit dem Diebstahl eines Gebisses hatte im Krankenhaus augenscheinlich niemand gerechnet. Im vorliegenden Fall jedoch waren einer Patientin während einer Operation die „Dritten Zähne“aus dem Krankenzimmer gestohlen worden. Eine Krankenschwester hatte der Frau vor der Narkose das Gebiß abgenommen, in Papier gewickelt und in den Nachtschrank im Krankenzimmer gelegt. Wenn die Patientin eine gesonderte Verwahrung ihrer Zahnprothese gewünscht hätte, so das Gericht, hätte sie von sich aus das Krankenhauspersonal darum bitten müssen. (Aktenzeichen 1S280/97) lno