Körperverletzung und Betrug: Augenarzt vor Gericht

Er versprach den Blinden, sie würden ihr Augenlicht zurückerhalten: Seit gestern muß sich ein Augenarzt vor dem Landgericht wegen Abrechnungsbetrug in 406 Fällen und 271facher Körperverletzung verantworten. Der 44jährige Mediziner soll in seiner Wandsbeker Praxis bei diversen Patienten überflüssige ärztliche Untersuchungen wie Ultraschall oder Messungen der Hornhautstärke vorgenommen haben.

Eine Patientin soll er 52 aufwendigen Laseroperationen unterzogen haben, ohne daß sich deren Sehkraft dadurch nennenswert verbesserte. Auch wird ihm vorgeworfen, einzelnen Patienten zu Unrecht bis zu 27.000 Mark in Rechnung gestellt zu haben. Die Schadenssumme soll sich insgesamt auf rund 900.000 Mark belaufen.

Doch gestern stand zunächst nicht der Augenarzt, sondern die Hamburger Justiz am Pranger: Er sei in der Untersuchungshaft gefoltert worden, wetterte er aufgebracht zu Prozeßbeginn. Das Untersuchungsgefängnis am Holstenglacis sei „eines der übelsten Gefängnisse Europas“, der Aufenthalt dort „lebensgefährlich“. Er wolle bitte in einer anderen Strafvollzugsanstalt untergebracht werden.

Eine Zivilkammer des Landgerichts hatte den Mediziner bereits im November 1997 zu einer Zahlung von 25.000 Mark an einen Patienten verurteilt, der nach einer Operation auf einem Auge erblindet war. Der Augenarzt hat gegen dieses Urteil Berufung eingelegt.

Lisa Schönemann