Gefängnisstrafe für Führerscheinklau

■ Gericht verurteilt Klaus T. zu zwei Jahren und neun Monaten Haft ohne Bewährung

Selbst der Richter sprach von einer sehr unterhaltsamen Verhandlung, wie sie nur selten vorkomme. Das sei doch alles eine sehr „bemerkenswerte Veranstaltung“gewesen. Für den Angeklagten Klaus T. jedoch endete sie weniger lustig. Er wurde wegen zweimaligen Einbruchs, dreimaligen Betrugs, Urkundenfälschung und Fahrens ohne Führerschein zu zwei Jahren und neun Monaten Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt.

Das Gericht sah es als erwiesen an, daß Klaus T. ins Straßen-Verkehrsamt eingebrochen war, um seinen eigenen – eingezogenen und dort deponierten – Führerschein zu klauen. Drei Tage später soll er noch einmal zurückgekommen sein, um sicherheitshalber auch seine Akte verschwinden zu lassen. Klaus T. hatte dazu erklärt: „So abgebrüht bin ich ja auch nicht.“Auch zum Vorwurf, daß er das Arbeitsamt dreimal betrogen und dabei einen Gesamtschaden von 50.000 Mark verursacht habe, hatte er was zu sagen: „So hoch ist der Schaden nun auch nicht.“Der Staatsanwalt sprach in seinem Plädoyer von „asozialen Verhalten“und forderte dreieinhalb Jahre Haft ohne Bewährung, damit der Angeklagte im Knast „endlich zur Besinnung“komme.

Der Richter erinnerte sich an „einen Prozeß voller Merkwürdigkeiten“, die in einer vorgetäuschten Krankheit von Klaus T. gegipfelt hätten. Kurios sei auch, wie die Taten aufgedeckt wurden: durch Zufall, aber auch durch Nachbarn, die zwischen Freund- und Feindschaft zu dem Angeklagten hin- und herpendelten. Trotzdem handle es sich um eine „nahezu geniale Geschichte, ein dreistes Stück“.

Klaus T. war etwas anderer Meinung: „Alles Lüge“, sagte er. Und er habe doch Anspruch auf Unterstützung, „nicht nur die Ausländer, die nach Deutschland kommen“. Damit hörte beim Richter der Spaß auf, und er beendete den Prozeß mit der Urteilsverkündung. kade