Keine Lizenz zum Baggern?

■ Holzhafen: Gutachter hält Bauvorbescheid für rechtswidrig

Die AnwohnerInnen der Großen Elbstraße schöpfen neue Hoffnung für den Altonaer Holzhafen. Der dort geplante Wohn- und Büroklotz der Hamburger Investoren Büll & Liedtke hat ihnen noch nie gepaßt. Jetzt wollen sie das umstrittene Bauobjekt juristisch kippen. Denn: „Die Bauvorbescheide sind rechtswidrig“, erklärt der Hamburger Rechtsanwalt Ulrich Wollenteit.

Im Auftrag des Reeders Carsten Rehder hat Wollenteit die „Verwaltungsvorgänge“begutachtet, die im Herbst 1997 den Investoren die begehrte Lizenz zum Baggern beschert hatten. Nach seiner Ansicht ist diese „offenkundig rechtswidrig“. Denn erstens liege das Holzhafen-Grundstück im Hafengebiet, „hafenfremde Nutzungen“wie Büros oder Wohnungen seien folglich nicht zulässig. Zweitens habe zum damaligen Zeitpunkt keine „planrechtliche Vorweggenehmigungsreife“für das siebengeschossige Gebäude vorgelegen. Sprich: Es habe Einwendungen von AnwohnerInnen gegeben, deren baugesetzlich vorgeschriebene „Bewertung“aber habe nicht stattgefunden. Statt dessen, wirft Wollenteit dem damaligen Senator für Stadtentwicklung Thomas Mirow (SPD) vor, habe dieser „daran mitgewirkt“, kurz vor der Bürgerschaftswahl „durch einen rechtswidrigen Bauvorbescheid vollendete Tatsachen zu schaffen“.

Mirow, inzwischen Wirtschaftssenator, wies die Vorwürfe gestern zurück. Der Holzhafen werde automatisch demnächst aus dem Hafengebiet herausgelöst, wenn der Bebauungsplan in Kraft trete. Das sei bereits im Herbst öffentlich bekannt und mit dem Bezirk Altona, dem Amt für Strom- und Hafenbau sowie den Investoren abgesprochen gewesen. Im übrigen, so sein Sprecher Bernd Meyer, „wurden alle Einwendungen geprüft“.

Auch die GAL-regierte Stadtentwicklungsbehörde (Steb) vermochte gestern keinen Grund zu erkennen, weshalb der geplante Baubeginn des Büll & Liedtke-Hauses in diesem Frühsommer scheitern sollte: „Bisher gehen wir davon aus, daß die Bauvorbescheide rechtens sind“, so Sprecherin Ina Klotzhuber. Aus Wollenteits fünfseitigem Skript gingen „zwar Zweifel hervor, aber die Gründe werden nicht genannt“. Sobald diese aber nachgereicht würden, werde die Steb „schnell eine rechtliche Prüfung durchführen“. hh