Analyse
: Mißratene Reform

■ Ein Hochschulrahmengesetz der Zauderei und des Rückschritts

Das neue Hochschulrahmengesetz (HRG) kommt. Allen föderalen Finessen und medialen Spiegelfechtereien zum Trotz wird es der Bundestag beschließen. Weder vom Zustandekommen noch vom materiellen Gehalt her ist es geeignet, der Hochschul- und der Studienreform entscheidende Impulse zu geben. Dafür wurde schon beim Verabschieden des Passepartouts für die nun zu novellierenden Landeshochschulgesetze zuviel Porzellan zerschlagen.

Die CDU trickste das Rahmengesetz an der SPD vorbei über die parlamentarischen Hürden. Sie handelte mit den SPD- Länderministern die wesentlichen Inhalte aus – und erklärte das Gesetz anschließend für nicht zustimmungspflichtig. Das war frech, aber erfolgreich. Denn die Materie Studium und Hochschule fällt zwar zweifellos unter die Kulturhoheit der Länder. Bildungsminister Jürgen Rüttgers und die CDU aber wollten der SPD keinesfalls die Möglichkeit geben, über die Länderkammer noch ein Verbot von Studiengebühren durchzusetzen. Die Sozialdemokraten mögen dagegen klagen. Allein, was brächte es, wenn das Verfassungsgericht am Sankt Nimmerleinstag feststellte, die SPD hätte eigentlich recht gehabt? Allein, auch der Bundesrat hätte den mißlungenen Entwurf nicht mehr in ein relevantes Reformgesetz veredelt.

Denn das ab April gültige HRG zaudert da, wo es deregulieren sollte – nämlich bei der Entbürokratisierung der Hochschulen. Die hätten beispielgebend sein können für die Entstaatlichung und Effektivierung schwerfälliger Administrationen. Tatsächlich läßt es den alten Zopf des Beamtenstatus der Professoren unangetastet. Es führt mit den „leistungsabhängigen Zuschüssen“ für die Hochschulen nur halbherzig eine neue Finanzverfassung ein. Und keine Schritte werden unternommen, um das Management der Unis und Fachbereiche zu professionalisieren. Hier hätten Reformen gutgetan.

Statt dessen schneidet das Rahmengesetz die Mitbestimmung erneut zurück – und schnürt damit der vom Verfassungsgericht 1973 bestätigten Guppenuniversität noch weiter die Luft ab. Das wird unweigerlich die Position der Studierenden verschlechtern. Dabei wäre das Gegenteil klug gewesen: Die Studierenden wie Mündige zu behandeln, ihre reformerische Kreativität ernst zu nehmen – und ihnen im Gegenzug das Ja zu einem flotteren, entscheidungsfreudigeren akademischen Management abzuringen.

Nicht anders bei der Studienreform. Hier versucht der Gesetzgeber, via Zwischenprüfungen und neuen Abschlüssen die Studienzeiten herunter zu reglementieren: Das Gesetz befiehlt, bis zum Master wird nur noch neun Semester studiert – die Ursachen fürs Langzeitstudieren bleiben aber die gleichen: miserable Lernbedingungen. Christian Füller