Heiraten schwer gemacht

■ Das Oberlandesgericht wittert Bigamie und verhindert die Heirat einer hochschwangeren Togoerin / Folge: Die Frau muß alle Arztkosten selber tragen und ist von Abschiebung bedroht

Sala Abele ist im achten Monat schwanger. Kein Grund zur Freude. Denn die 22jährige weiß nicht, wie sie ihre Frauenärztin bezahlen soll, wer die Kosten für die Entbindung im März trägt. Seit Monaten steht sie deshalb unter einem enormen psychischen Druck. Nun droht der völlig verschüchterten und nervlich angeschlagenen Sala Abele zudem die Abschiebung aus Deutschland. Und alles deswegen, weil ein deutscher Beamter einen Fall von Vielweiberei wittert.

Die Frau ist im April 1997 mit einem befristeten Touristenvisum aus Togo eingereist, um in Bremen ihren Verlobten Koffu Esawu (Namen geändert) zu heiraten. Der Rechtspfleger Uwe von Lindern vom Oberlandesgericht (OLG) verhindert seitdem jedoch die Trauung und damit zugleich die Aufnahme Abeles in die Krankenversicherung ihres Verlobten. Er glaubt, Koffu Esawu sei ein Bigamist und in Togo schon mit einer anderen Frau verheiratet.

Bei seiner Anmeldung im Hemelinger Einwohnermelderegister vor vier Jahren hatte Esawu angegeben, er sei verheiratet und Namen und Geburtsdatum seiner Frau in die Formulare eingetragen. Da diese Angaben nicht übereinstimmen mit den Personalien von Sala Abele, geht von Lindern nun davon aus, daß Koffu Esawu illegalerweise eine zweite Ehe eingehen will.

Esawu ist aber im Besitz einer von der deutschen Botschaft in Togo beglaubigten Urkunde, die bescheinigt, daß er ledig ist. Dieser Nachweis aber, sagt von Lindern, „liegt meiner Behörde nicht vor.“Dieter Katt, Amtsleiter des Standesamtes Bremen-Mitte, bei dem das Paar im Mai 1997 das Aufgebot bestellt hatte, hält das für ausgeschlossen. Derartige Unterlagen seien mit Sicherheit dem OLG zugesandt worden. „Würde das Dokument fehlen, hätte das OLG längst reklamiert.“

Koffu Esawu kann die Differenzen zwischen den Geburtstags- und Namensangaben erklären. Bereits 1990 habe er Sala Abele geheiratet, allerdings gemäß einer Stammeszeremonie, die die togoischen Behörden nicht als rechtsgültige Heirat anerkannt haben. In seinem Verständnis jedoch sei er damit verheiratet gewesen und habe dies der Hemelinger Meldestelle angegeben. Die Abweichungen in den persönlichen Daten rühren, so Esawu, daher, daß es in Togo nicht ungewöhnlich sei, dem genauen Geburtsdatum keine große Wichtigkeit beizumessen, ebenso wie das Tragen mehrerer Vornamen üblich sei. Der Name, den er dem Melderegister genannt hat, sei der Rufname seiner Frau, unter dem sie im Dorf alle kennen. Uwe von Lindern aber glaubt Esawu nicht, zumal ihm die deutsche Botschaft in Togo auf Anfrage – nach einer Bearbeitungszeit von sechs Monaten – mitgeteilt hatte, Esawus Ausführungen entsprächen nicht den togoischen Gepflogenheiten.

Pastor Erich Viering von der Norddeutschen Mission, der selbst jahrelang als Missionar in Togo tätig war, wundert sich über die Botschaft: „Offensichtlich gehen die nie nach draußen. Es ist absolut normal, daß die Menschen in Togo verschiedene Vornamen haben. Es ist auch normal, daß man sich in familiären Kreisen anders nennen läßt als von der Behörde.“Für Viering ist die Sache klar: „Das ist ein Fall von Behördenschikane.

Doch auch wenn Esawu den Ledigkeitsnachweis nachreicht, ist von Lindern nicht bereit, die Heirat zuzulassen. „Ich benötige noch einen Beleg über Esawus Eheschließung von 1990 und eine Urkunde über die Scheidung, so sie denn bereits erfolgt ist.“Das gleicht der Quadratur des Kreises: Esawu soll nachweisen, daß er offiziell von einer Frau geschieden ist, die es gar nicht gibt. Der Rechtspfleger will nicht glauben, daß diese erste Ehefrau identisch ist mit jener Schwangeren, die Esawu liebend gerne heiraten würde.

Möglicherweise findet sich Sala Abele infolge dieses Behördenwirrwarrs bald als alleinerziehende Mutter in Togo wieder. Dort drohen ihr womöglich Repressalien. Denn Koffu Esawu ist in Deutschland als politisch Verfolgter anerkannt worden, weil seine Eltern in Togo landesweit als politische Oppositionelle bekannt sind und vom dortigen Regime deshalb drangsaliert wurden. Für die Ausreise mußte Abele in Togo einen Reisepaß beantragen. In dem ist versehentlich vermerkt worden, daß sie bereits die Ehefrau von Esawu ist. In Deutschland darf sie nicht heiraten, in Togo hingegen gilt sie als verheiratet – mit einem Mann, dessen Name allein für das Regime in Togo schon ein rotes Tuch ist. zott