Das Recht auf Leben ist Menschenrecht

■ betr.: „...bis derTod eintritt: Men schen wir Karla Tucker“, taz vom 5.2. 98

Daß in einem Staat, der als einer der fortschrittlichsten auf der Welt gilt, Menschen gesetzlich legitimiert getötet (ermordet) werden, ist ein Skandal. Richter, Geschworene, Politiker und Henker werden mit der Verhängung und der Vollstreckung von Todesurteilen ebenfalls zu Mördern und degradieren Justitia zu einem Racheengel. Gerade die Vereinigten Staaten, die sich auf der Welt als Befürworter von Humanität und Gerechtigkeit anpreisen, wirken unglaubwürdig, wenn sie auf eigenem Territorium dem Humanismus eine Absage erteilen. Die Todesstrafe kann keine Strafe sein, zumal auch ein Mensch, der schwerster Verbrechen schuldig ist, ein Recht auf Leben hat. Das Recht auf Leben ist Menschenrecht, und Menschenrechte können niemals verwirkt werden. Ein Staat hat daher dem Respekt vor einem Menschenleben höchste Priorität beizumessen. Jürgen Frank, Saarbrücken.