Santa-Fu-Häftling erzwingt Vergleich

■ Rechtsanwalt und ehemaliger CDU-Bürgerschaftler Fischer muß an verurteilten Betrüger 35.700 Mark zurückzahlen

Der Streit zwischen dem Strafgefangenen Martin Engler und dem Ex-Bürgerschaftsabgeordneten Ralf-Dieter Fischer (CDU) wehrt schon eine halbe Ewigkeit: Seit 1995 zanken der Mandant und sein ehemaliger Verteidiger um 124.000 Mark Anwaltshonorar. Der Häftling fordert zornig sein Geld zurück, Advokat Fischer möchte es lieber in der eigenen Schatulle belassen. Nun wird die Fehde vor dem Landgericht ausgetragen.

Engler, der damals wegen Betruges einsaß, hatte Fischer im Februar 1994 engagiert, weil ihm ein großes Strafverfahren ins Haus stand. Um die Sache ins Rollen zu bringen, bedachte der nicht ganz mittellose Gefängnisinsasse seinen Anwalt mit einem Vorschuß von 80.000 Mark. Da Fischer sich obendrein für bessere Häftlingsbedingungen stark machen sollte, flossen insgesamt 124.000 Mark auf das Konto des damaligen Vorsitzenden des Rechtsausschusses. Absender: Martin Engler, Santa Fu.

Doch noch vor dem ersten Prozeßtag lagen sich die zwei in den Haaren. Engler entzog Fischer wegen Untätigkeit das Mandat und pochte auf Rückzahlung des Vorschusses – notfalls auf dem Klageweg. Fischer blieb eine korrekte Abrechnung schuldig. Das Studium der rund 2.500 Aktenseiten in Sachen Engler sei mit dem gezahlten Honorar abgegolten, so sein Standpunkt. Seine CDU-Parteikollegen verpaßten ihm bei der Aufstellung der Kandidaten für die Bürgerschaftswahl im letzten Jahr einen Denkzettel: Fischer blieb außen vor. Daß der Anwalt sich unter Verquickung von Amt und Mandat beim damaligen Justizsenator Klaus Hardrath für Engler stark machen wollte, kam bei den Christdemokraten offenbar nicht gut an.

Im Februar 1996 forderte eine Zivilkammer des Landgerichts, vor der Engler auf Rückzahlung von 94.000 Mark klagte, Fischer definitiv auf, endlich eine Kostenaufstellung vorzulegen. Der Advokat drehte daraufhin den Spieß um: Wegen seines enormen Arbeitsaufwandes erhöhte er seine Rechnung auf rund 137.000 Mark.

Gestern entschlossen sich die Streithähne auf Anraten der Kammer zu einem Vergleich mit Widerrufsrecht: Fischer soll dem Häftling nun 35.700 Mark zurückerstatten, wenn beide es sich nicht innerhalb von drei Wochen anders überlegen.

Lisa Schönemann