Kassen warnen vor Zahnarztrechnungen

Zahnärzte halten sich vermehrt nicht an die im Gesetz vorgesehene Honorarbindung. Das geht nach Angaben der Ersatzkassenverbände Bremen aus den bei den Kassen vorliegenden Rechnungen für Zahnersatzleistungen hervor, die ab 1998 ausgeführt wurden. Soweit die Versorgung mit Zahnersatz und Zahnkronen dem bisherigen Behandlungsstandard entspricht, muß es bei der gesetzlich festgelegten Honorarbindung an den 1,7-fachen Satz der Gebührenordnung bleiben, so die Ersatzkassen. Weiterhin sei es unzulässig, die Erstellung von Heil- und Kostenplänen in Rechnung zu stellen. taz