Prozeß gegen GEW-Chef

■ Vorwurf: Aufruf zu einer Straftat / Entscheidende Passage umstritten

„Einen so sinnlosen Rechtsstreit hat die GEW bisher noch nicht mit der Schulbehörde ausgetragen“, stellte ihr Vorsitzender Hans-Peter de Lorent gestern auf einer Pressekonferenz fest. Für Mittwoch wurde er vor das Amtsgericht Hamburg zitiert. Der Vorwurf: Aufruf zur Verletzung der Bannmeile.

Stein den Anstoßes waren große Pappkartons mit bildungspolitischen Forderungen, die die GEW im Oktober 1993 zur konstituierenden Sitzung der neuen Bürgerschaft in der Mönckebergstraße aufgestellt hatte – außerhalb der Bannmeile. Einige dieser „Bildungsbausteine“ landeten schließlich doch auf dem Rathausmarkt.

Verfahren gegen sechs GEW-Mitglieder, die sie dorthin getragen hatten, waren gegen ein Bußgeld von 1000 Mark eingestellt worden. Der vermutete „Rädelsführer“, sprich Peter de Lorent, sollte aber nicht ungeschoren davonkommen.

Streitpunkt ist eine Redepassage des GEW-Chefs: „Um den Bürgerschaftsabgeordneten unsere Vorstellungen sichtbar vor Augen zu führen, haben wir einige Bausteine für die Politik der nächsten vier Jahre mitgebracht. Wir werden sie so aufbauen, daß sie aus dem Rathaus nicht übersehen werden können,“ so steht es im Maunskript. Polizeizeugen wollen anderes gehört haben. Er soll die Versammlungsteilnehmer dazu aufgefordert haben, die Pappkartons auf dem Rathausmarkt abzustellen, obwohl dieser von der Polizei gesperrt war. Es sei nie sein Ziel gewesen, seine KollegInnen zu einer Straftat aufzufordern und die Bannmeile zu verletzen, versicherte de Lorent. Er bezeichnet das angestrengte Verfahren als Zeitverschwendung und nicht zuletzt als politisches Repressionsmittel: Denn, ob die Bürgerschaft in solchen Fällen Gerichte bemüht, ist ihre Entscheidung. Anwalt Klaus Dammann rechnet mit Freispruch: „Möglicherweise hat sich die Polizei verhört. Wir haben Zeugen, daß de Lorent nicht zu dieser Straftat aufgefordert hat.“

Im übrigen kritisierte die GEW auch die Pflichtstundenerhöhung für LehrerInnen. paf