Verklagt

Gegen das Versammlungsverbot beim Castor-Transport aus dem Atomkraftwerk Krümmel in die britische Wiederaufarbeitungsanlage Sellafield hat die Organisation „Mal richtig abschalten“beim Verwaltungsgericht in Schleswig Klage eingereicht. Das im November 1997 erlassene Verbot genüge nicht den Kriterien des Bundesverfassungsgerichts zum Grundrecht der Versammlungsfreiheit, hieß es zur Begründung. Außerdem sei das Versammlungsverbot von fünf Tagen nicht verhältnismäßig gewesen, da für den Transport nur wenige Stunden benötigt wurden.