Urteil: Castor-Blockade ist versuchte Nötigung

Karlsruhe (dpa) – Die Geldstrafen gegen zwei Greenpeace-Mitarbeiter wegen der versuchten Blockade eines Castor-Transports sind vom Bundesgerichtshof (BGH) bestätigt worden. Durch ihre Beteiligung an einer Schienenblockade auf einem Verbindungsgleis zum Atomkraftwerk Würgassen hätten sie sich wegen Sachbeschädigung und versuchter Nötigung strafbar gemacht, heißt es in dem am Freitag veröffentlichten Urteil. Die beiden Demonstranten waren vom Landgericht Paderborn zu Geldstrafen von 6.375 und 4.250 Mark verurteilt worden, während die Verfahren gegen die rund 30 anderen Teilnehmer der Aktion eingestellt worden waren (Az.: 4 StR 428/97).