Fit werden für den Euro und die Welt

■ Die Kernpunkte des gestern beschlossenen Finanzgesetzes

Berlin/Bonn (taz/rtr) – Der Bundestag hat am Freitag das Dritte Finanzmarktförderungsgesetz verabschiedet. Novelliert werden dazu das Aktien-, Beteiligungs- und Kapitalanlagerecht. Firmen soll damit der Zugang zum Kapitalmarkt und zu den Börsen erleichtert werden. Dazu ist unter anderem geplant:

– die Verjährungsfrist bei der Haftung für Verkaufs- und Börsenzulassungsprospekte sowie für Firmenberichte von fünf auf drei Jahre zu verkürzen,

– die Verjährungsfrist für eine fehlerhafte Anlageberatung im Wertpapierbereich von 30 auf drei Jahre zu verkürzen,

– jungen Unternehmen bereits nach kurzem Bestehen den Gang an die Börse zu ermöglichen,

– gesetzliche Möglichkeiten für einen Rückzug von der Börse (Delisting) zu schaffen.

Deutschlands beherrschende Börse in Frankfurt erhielt nebenbei einen Dämpfer. Im Streit mit den kleinen Börsen wie Düsseldorf oder Berlin werden die Frankfurter gezwungen, den anderen Zugang zu ihrem Computerhandelssystem Xetra zu verschaffen. Ausländische Firmen können künftig leichter an deutschen Börsen gelistet werden. Das maximale Bußgeld für unlautere Wertpapieremissionen steigt dafür von 100.000 auf eine Million Mark.

Mit Verspätung werden auch Entwicklungen nachvollzogen, die meist von der Börse in New York ausgingen. Erlaubt werden Altersvorsorge-Sondervermögen (das heißt Pensionsfonds) und Dachfonds, die sich an anderen Fonds beteiligen. Auch gemischte Wertpapier- und Immobilienfonds, Aktienindexfonds oder Fonds mit begrenzter Laufzeit ermöglicht das Gesetz.

Unternehmensbeteiligungsgesellschaften sollen jungen Firmen mehr Wagniskapital zur Verfügung stellen. Deshalb sollen sie künftig weniger Steuern zahlen und weniger rechtlichen Beschränkungen unterliegen. rem