Sofort nach zwei Minuten

Hamburgs rot-grüner Senat will Autofahrer nicht mit unnötig vielen Grünphasen für Fußgänger rot sehen lassen  ■ Von Achim Fischer

Und sie bewegen sich doch. Rekordverdächtige 14 Tage reichten den städtischen Beamten, eine Kleine Anfrage des SPD-Abgeordneten Rolf Polle zum Thema „Zufußgehen in Hamburg“zu beantworten. GALier Martin Schmidt dagegen wartet auf die Beantwortung zweier ähnlicher Anfragen seit fünf Jahren, also nur unwesentlich länger als die durchschnittliche Wartezeit an einer Hamburger Fußgängerampel – die sich aber, so versichern die beamteten Rotlichtexperten – beim besten Willen nicht verkürzen läßt.

Schließlich, so erfuhr Polle, „ist es in Hamburg seit langem gängige Praxis“, die Ampeln so zu schalten, „daß Fußgänger bei Anforderung auf Knopfdruck nach einer kürzest möglichen Zwischenzeit, die aus Sicherheitsgründen vorgeschrieben ist, sofort grün bekommen“. Warum die Wartezeit aus Sicherheitsgründen gerne zwei Minuten beträgt, bleibt der Beamten Geheimnis.

Am mangelnden Willen der baubehördlichen Verkehrsexperten jedenfalls kann es nicht liegen. Haben sie es doch schon geschafft, die „kürzest mögliche Zwischenzeit“durch eine raffinierte Maßnahme „weiter zu reduzieren“: An manchen Kreuzungen werden die Ampeln so programmiert, daß Fußgänger innerhalb eines Umlaufes (bis alle Verkehrsteilnehmer in alle Richtungen einmal Grün hatten) nicht mehr nur einmal, sondern zweimal freien Gang bekommen.

Fußgänger aber mit Autofahrern gleichzustellen, ihnen automatisch – ohne Knöpfchen-Drücken – zu grünen Phasen zu verhelfen – dieses Prinzip lassen die Beamten nur in Ausnahmefällen zu. Denn ohne Knöpfchen-Zwang für Fußgänger droht die Gefahr, daß Autofahrer „umsonst“vor einer roten Ampel stehen – mit fatalen Konsequenzen. „Das Anhalten ohne erkennbaren Grund, d.h. ohne daß Fußgänger die Fahrbahn kreuzen, würde die Akzeptanz des roten Signales vermindern“, erklären die Experten, die Autofahrer lieber nicht mit unbegründeten Ansprüchen reizen wollen.

Warum der Senat nicht in der Lage ist, ein bürgerschaftliches Ersuchen zum Thema Zufußgehen innerhalb von mehr als fünf Jahren zu beantworten, erdreistete sich Polle auch noch zu fragen. Prompt klärten ihn die Staatsdiener darüber auf, was sie vom Hamburger Parlament halten: „Es steht im Ermessen des Senats, den Zeitpunkt der Beantwortung eines bürgerschaftlichen Ersuchens zu bestimmen.“