Die „Sportschau“ kommt nicht wieder

■ Bundesliga-Kurzberichte sind erlaubt. Streitobjekt Europapokal

Freiburg (taz) – „Neunmal 90 Sekunden, dazwischen ein paar Interviews, und man hätte eine wunderbare Sportschau.“ So hatte es sich DFB-Sprecher Wolfgang Niersbach kürzlich ausgerechnet. Doch obwohl Karlsruhe das Recht auf 90-Sekunden-Berichte bestätigte – eine Wiederkehr der klassischen „Sportschau“ steht nicht bevor. Denn das Abschreckungsszenario bleibt: Die ARD behält ihr Drohwort Kurzberichterstattung, doch auch der DFB hat sein Druckmittel. Schließlich wollen die Öffentlich-rechtlichen vom DFB weiter die Erst-Rechte für Pokal- und Länderspiele bekommen. Ohne diese Rechte, gab der Chef des Bayerischen Rundfunks Albert Scharf zu, „stünden wir ziemlich nackt da“.

Die ARD wird weiter Bundesliga-Nachverwertungsrechte erwerben. Allerdings wird sie sich – dank der Bundesliga-Quickies – nun nicht mehr jede Bosheit bieten lassen müssen. Bisher hatte der DFB für die Krümel am Bundesliga- Rechte-Kuchen über 18 Millionen Mark pro Saison kassiert. Wie gestern zu hören war, wird der DFB leichte Abstriche machen müssen.

Für den DFB ist es in den nächsten Monaten wichtiger, ob er Europacup-Heimspiele deutscher Clubs weiter zentral vermarkten kann. Dies hat der Bundesgerichtshof kürzlich als Kartell eingestuft und verboten. Damit können Vereine ihre Heimspiele im Europapokal einzeln oder an mehrere Fernsehstationen verkaufen.

Der Fußballbund schimpft, daß darunter die schwachen Clubs leiden, weil die Einnahmen nicht mehr vom DFB zwischen ihnen und den Erfolgreichen verteilt werden. Die Kicker wollen deshalb in der Politik eine Ausnahmeregel vom Kartellgesetz erreichen.

Entscheidungen stehen auch im dritten Fernsehfußball-Streit bevor. Es geht darum, ob wichtige Spiele nur im Pay-TV gezeigt werden. Mitte März wollen die Ministerpräsidenten sportliche Großereignisse in frei empfangbaren Programmen gesetzlich absichern. Damit soll verhindert werden, daß Leo Kirch, die Fußball-WM 2002 und 2006, deren Rechte er besitzt, zuerst im Pay-TV bringt. Gegen das Gesetz hatte Kirch einen Gang bis vors Verfassungsgericht erwogen. Doch die Richter nannten es gestern eine „Gefahr“, wenn herausragende Ereignisse nur noch im bezahlten Fernsehen aktuell über- tragen werden. Georg Löwisch