Mit den Beihilfen auf Du und Du
: EU droht: Lürssen- Beihilfe zurückzahlen

■ EU-Kommission akzeptierte Bremer Erläuterungen über Subventionen nicht

Die Wettbewerbshüter der Europäischen Union sind mal wieder sauer auf Bremen: Trotz mehrerer Nachfragen und eines monatelangen Verfahrens hat das bremische Wirtschaftsressort nicht zur Zufriedenheit erklären können, wieso die Bürgschafts- und Wirtschaftsförderausschüsse ohne vorherige Meldung an die EU insgesamt mehr als 12,5 Millionen Mark Subventionen für die Lürssen-Werft beschließen konnten. Nach dem Ärger mit den Vulkan-Fördergeldern hatte die EU beschlossen, daß alle Beihilfen für Schiffbau-Betriebe aus dem Vulkan-Kontext meldepflichtig sein sollten, auch solche für Marineschiffbau-Projekte, die eigentlich nicht unter die Wettbewerbskontrolle fallen. Da die EU-Kommission über Monate keine Auskünfte bekommen hat, die geeignet gewesen wären, die bestehenden Bedenken auszuräumen, wurde nun ein förmliches Prüfverfahren beschlossen.

Zur Erinnerung: Am 19.9.1997 hatte das Wirtschaftsressort den Bürgschaftsausschüssen eine komplizierte Materie morgens um 8 Uhr per Tischvorlage präsentiert: Eine 7 Millionen Mark-Bürgschaft war fällig geworden, damit die ehemalige Vulkan-Tochter Bremer Vulkan Marine Schiffbau GmbH mit Grundstück und Schiffbauhalle schuldenfrei für eine Mark an die Lürssen Maritime Beteiligungen GmbH & Co.KG abgegeben werden konnte. Die Wirtschaftsförderer beschlossen gleichzeitig 4,6 Millionen Lohnkostenzuschüsse und 900.000 Mark Investitionszuschüsse. Insgesamt hat die Lürssen-Werft im Gegenzug aus dem Vulkan-Bereich 145 Arbeitsplätze übernommen.

Daß die Beihilfen damals nicht angemeldet worden seien, bestreitet das Bremer Wirtschaftsressort heftig. Alles mußte schnell gehen, weil Lürssen zäh verhandelt hatte und am 23.9.97 der Gläubigerausschuß des Vulkan seine Zustimmung geben mußte; so hatte man weder den Parlamentariern durch eine schriftliche Beschlußvorlage vorab die Gelegenheit gegeben, sich mit der Materie genauer zu befassen, noch der EU rechtzeitig Kenntnis gegeben. Der Beschluß sei aber nur unter Vorbehalt gefaßt worden, erklärt Abteilungsleiter Jürgen Adelmann seine Auffassung von der Rechtslage – die EU habe später, nachdem sie von sich aus nachgefragt hatte, die entsprechenden Antworten bekommen.

Obwohl die EU diese Erklärung der Lage nicht akzeptiert, sieht das Wirtschaftsressort das am Mittwoch förmlich eröffnete Kontrollverfahren mit Gelassenheit. Die Bundesregierung als Ansprechpartner der Kommission hat nach der Entscheidung einen Monat Zeit zur Stellungnahme. Rein theoretisch müßte die staatliche HiBEG eine unzulässig geflossene Beihilfe zurückzahlen, wenn die EU bei ihrer Sicht der Dinge bleibt. In diesem Falle allerdings will das Wirtschaftsressort den Fall vor den Europäischen Gerichtshof bringen und gegen die Entscheidung der EU-Kommission klagen, kündigte Adelmann an. In der Vergangenheit hatte das Land Bremen einmal einen Prozeß gegen die EU-Kommission gewonnen, in dem es auch um Beihilfen ging.

Auch Werft-Chef Friedrich Lürssen gibt sich gelassen und erklärte gegenüber Buten&Binnen, ihn ginge der Streit zwischen der EU und dem Land Bremen nichts an. Offenbar geht er nicht davon aus, daß es den Vorbehalt der „EU-Konformität“in den Verträgen gibt, die er unterschrieben hat. Die kostenfreie Übernahme der Vulkan-Marineschiffbauhalle ermöglichte es der Lürssen-Werft, eine Reihe von Unteraufträgen am Fregattenprogramm F 124 zu übernehmen. K.W.