Viel Lärm um einige Kleinigkeiten

■ Das Scholz-Papier kann die Enteignungen nicht rückgängig machen. Aber die Alteigentümer sollen leichter Land zurückkaufen können

Freiburg (taz) – Der CDU-Abgeordnete Rupert Scholz sorgt wieder einmal für Wirbel. Eine Arbeitsgruppe unter seiner Führung hatte Vorschläge gemacht, wie den zwischen 1945 und 1949 in Ostdeutschland Enteigneten der Rückkauf ihres Landes erleichtert werden kann. Erneut geht es um die zwischen 1945 und 1949 in der Sowjetisch Besetzten Zone Deutschlands (SBZ) vorgenommenen Enteignungen. Während die Alteigentümer nach der Wende in der DDR auf eine Rückgabe ihrer Ländereien hofften, schloß der deutsch-deutsche Einigungsvertrag dies für die Nachkriegsenteignungen ausdrücklich aus. Dies war nicht nur eine Bedingung der Sowjetunion gewesen, sondern auch ein Anliegen der frei gewählten DDR-Regierung unter Lothar de Maizière (CDU), die Unruhen bei der jetzigen Landbevölkerung befürchtete.

Inzwischen ist dieser Rückgabeausschluß vom Verfassungsgericht zweimal als grundgesetzkonform bestätigt worden. Auch ein Vorstoß von Justizminister Edzard Schmidt-Jortzig, alles noch einmal neu zu verhandeln, scheiterte im letzten Jahr am Widerstand der Unions-Minister in der Bundesregierung. Die Scholz-Arbeitsgruppe versucht nun im kleinen einige Verbesserungen für die Alteigentümer durchzusetzen. Im Mitte Februar vorgelegten „Zwischenbericht“ der Arbeitsgruppe wird ausdrücklich betont, daß es lediglich darum gehe, das Verwaltungsverfahren beim Rückerwerb in Ostdeutschland zu „effektivieren“. Gesetzesänderungen werden ausdrücklich nicht angestrebt.

Eine Million Hektar einst enteignete Äcker und Wiesen sowie 600.000 Hektar Wald sind heute im Besitz der staatlichen Bodenverwertungs- und verwaltungsgesellschaft (BVVG) und stehen bis zum Jahr 2004 zur Privatisierung an. Für die Alteigentümer sind die Bedingungen nicht sehr günstig. Denn nach dem Ausgleichsgesetz, das Regierungskoalition und Bundesrat 1994 ausgehandelt hatten, bekommen sie als Ausgleich für die enteigneten Flächen nur zwischen 5 und 30 Prozent des heutigen Verkehrswerts, eine Regelung, die im Laufe des Jahres noch vom Verfassungsgericht überprüft werden soll. Mit diesem Geld können die Entschädigten in den neuen Ländern zwar verbilligt Land kaufen, dabei haben allerdings die jetzigen Pächter ein Vorkaufsrecht. Und das sind nur in 10 Prozent der Fälle zurückgekehrte Alteigentümer, in 60 Prozent der Fälle dagegen Nachfolgeunternehmen der Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften.

An diesen Verhältnissen rüttelt auch das Scholz-Papier mit seinen rund zwanzig Einzelpunkten nicht. So hat zwar das Finanzministerium den Landverkauf an „Nichtberechtigte“ gestoppt, bis das Verfassungsgericht die Entschädigungsregelung geprüft hat. Da die jetzigen Pächter jedoch als Berechtigte gelten, sind die Auswirkungen dieser Regelung eher symbolisch. Unmöglich ist derzeit nur der Verkauf an Ausländer oder nicht ortsansässige Westdeutsche. In größerem Maße hat es derartige Verkäufe bisher nur beim Wald gegeben. Landwirtschaftliche Flächen sind laut BVVG „nur in geringem Maße“ an Nichtberechtigte verkauft worden. Christian Rath