SPD reißt Witze in Asyldebatte

■ Grünen-Antrag gegen Abschiebung Minderjähriger gescheitert

Die Fraktionen von CDU, SPD und AfB haben gestern einen Grünen-Antrag zum Abschiebe-Schutz unbegleiteter, minderjähriger Flüchtlinge abgelehnt. Darin hieß es, daß diese Jugendlichen nur abgeschoben werden dürfen, wenn eine kindgerechte Obhut in ihrem Heimatland gewährleistet ist. „Ohne Geld, Unterkunft und jede Betreuung ist die Wahrscheinlichkeit groß, daß diese Minderjährigen praktisch auf der Straße leben müssen“, hieß es zur Begründung. Aktueller Anlaß ist das Schicksal der beiden minderjährigen Togoer Ibrahim und Abbas A., deren Duldung Ende des Monats ausläuft.

Insgesamt sind seit 1995 232 unbegleitete Jugendliche nach Bremen gekommen. Vor diesem Hintergrund verwies der Grünen-Abgeordnete Arendt Hindriksen auf Urteile der Verwaltungsgerichte Arnsberg und Berlin, „nach denen überhaupt keine Jugendlichen alleine abgeschoben werden dürfen“. Daß Innensenator Ralf Borttscheller (CDU) andere Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Bremen umsetze, sei beschämend.

Die SPD konnte sich dem Grünen-Antrag nicht anschließen, da er „zuviele Probleme miteinander verknüpft“, so die Abgeordnete Barbara Wulf. Es gehe um die Abschiebung von Jugendlichen, um einen Abschiebestop nach Togo und sogar um das persönliche Schicksal von Ibrahim und Abbas. Dafür gebe es bereits Gesetze. Wulf räumte allerdings ein, daß ein eigener Antrag der SPD vorab an der CDU gescheitert sei. Sie fragte stattdessen die Grünen, warum kein Abschiebestop nach Togo gefordert würde. „Das wäre eine Extra-Debatte wert“, so Wulf. Als die Grünen umgehend einen solchen Antrag formulierten, zuckte sie zurück und bezeichnete ihre ernst vorgetragene Anregung vor dem Parlament „als Witz“.

Die CDU hielt den Grünen-Antrag für überflüssig. „Es wird jetzt schon erst abgeschoben, wenn die deutsche Botschaft vor Ort mitteilt, daß eine kindgerechte Unterbringung gewährleistet wird“, begründete der Abgeordnete Klaus Peters – stimmte aber trotzdem ebenso wie die AfB gegen den Antrag. Innensenator Borttscheller verwies zudem auf die Kosten: „Berlin gibt im Jahr 120 Millionen Mark für solche Jugendlichen aus. Man muß darüber grübeln, ob dieses Geld sinnvoll angelegt ist, wenn nur fünf bis sieben Prozent der Minderjährigen als Asylbewerber anerkannt werden.“Den Grünen-Antrag bezeichnete er als faktische Aufweichung der geltenden Gesetze. Er setze nur die Entscheidungen unabhängiger Gerichte um. Jeti