Volksbegehren

Das Hamburger Oberverwaltungsgericht hat gestern eine Beschwerde der Initiatoren des Volksbegehrens „Mehr Demokratie“abgewiesen. Weder die vom Senat vorgesehenen 27 Eintragungsstellen für Unterschriften noch die Öffnungszeiten seien zu beanstanden. „Mehr Demokratie“habe „nicht glaubhaft gemacht“, daß mit diesen Regelungen eine Eintragung in angemessener Zeit nicht möglich sei; zudem gebe es die Eintragung per Brief. Vom 9. bis 23. März müßten sich gut 120.000 und damit zehn Prozent der wahlberechtigten Hamburger eintragen, damit das Volksbegehren zum Volksentscheid führt.