Finanzvermittler werden geprüft

■ Wer sein Geld anlegen will, kann schnell im Haifischbecken unseriöser Berater landen. Doch Finanzhaien will man das Handwerk legen: Schon im kommenden Sommer soll die Arbeit von Finanzdienstleistern gesetzl

„Innerhalb von fünf Jahren ist der Markt sauber.“ Carsten Lucht, Geschäftsführer des Bundesverbandes Finanzdienstleistungen, ist guter Dinge: Im Juli soll ein Gesetz in Kraft treten, das die Zulassung von Anlageberatern regelt. Der Bundesrat hat bereits zugestimmt, der Bundestag muß es noch. Dann, hofft Lucht, sind die Zeiten vorbei, in denen windige Finanzjongleure Kleinanlegern mit großen Versprechungen den letzten Spargroschen aus der Tasche ziehen, um diesen in der Dominikanischen Republik zu verjubeln; und so meist medienwirksam seinen Berufsstand in Mißkredit bringen.

Die Tage solcher schwarzen Schafe sollen im Sommer gezählt sein: Der Entwurf des „Gesetzes zur Ausübung der Tätigkeit als Finanzdienstleistungsvermittler und als Versicherungsvermittler“, der von den Bundesländern Niedersachsen und Saarland im vergangenen Jahr im Bundesrat eingebracht worden war, kann, davon ist Lucht überzeugt, Verbraucher und ihr Erspartes vor unseriösen Beratern schützen. Finanzdienstleistungen vermitteln dürfen danach nämlich nur noch diejenigen, die sich in einer Art Zentralregister für Finanzdienstleister – der genaue Name muß nach Verabschiedung des Gesetzes noch erfunden werden – eintragen lassen. Die dort ausgestellte Registriernummer gilt dann als Arbeitserlaubnis. Aufgenommen werden Vermittler dort aber nur, wenn sie die nötigen Qualifikationen und Ausbildungen nachweisen können: Prüfungen zum Beispiel als „Fachberater Finanzdienstleister“ bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) oder Abschlüsse vom Berufsbildungswerk, das von mehreren Bundesverbänden der Branche in Hannover gegründet wurde. Außerdem muß nachgewiesen werden, daß der Berater eine Vermögensschadens-Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat – die im Fall der Fälle dem Kunden den entstandenen Schaden ersetzt.

Auf freiwilliger Basis gibt es das alles auch jetzt schon. Doch von den mehreren tausend Beratern, die sich auf dem Finanz- und Immobiliensektor tummeln, haben sich in das 1994 von Berufsverbänden unter Federführung des Bundesverbandes Finanzdienstleister gegründete Register „ZEFI“ bisher nur einige hundert eintragen lassen. Clou dieser Datenbank der „Register für Finanzdienstleister GmbH“, wie auch des geplanten Zentralregisters: Verbraucher können hier vor Abschluß des Geschäfts gezielt ihren Berater abfragen: Hat er wirklich die Qualifikation, Immobilien zu verkaufen? Welche Abschlüsse kann er nachweisen? Ist er Mehrfachagent? Auch über den Versicherungsstatus wird Auskunft erteilt. „Wer heute als Berater keine Vermögensschadens-Haftpflichtversicherung hat, den sollte der Kunde am besten gleich vergessen“, sagt Carsten Lucht. Im Register steht, wie es darum steht.

Die Verbände selbst haben sich schon seit längerem Kodizes, Qualitätsmaßstäbe und Gütesiegel gegeben, um sich vor schwarzen Schafen zu schützen. Der Bundesverband Deutscher Vermögensberater beispielsweise vergibt den Titel „BDV-geprüfter Vermögensberater“ und hat mit den IHK Lehrgänge mit dem Zertifikat „Vermögensberatung“ eingerichtet. Auch dürfen ihre Mitglieder nur Angebote vermitteln, bei denen die anbietenden Bankinstitute, Versicherungs- und Investmentgesellschaften ihren Sitz innerhalb der Europäischen Gemeinschaft haben und einer staatlichen oder gesetzlich geregelten Aufsicht unterliegen.

„Wer Immobilien verkaufen will, sollte Immobilien-Kaufmann gelernt haben“ – die Erkenntnis, daß es ob der Komplexität der Materie für bestimmte Bereiche bestimmte Experten geben muß, soll mit dem Gesetz nun auch für den Markt der freien Finanzberater gelten. „Jeder kann höchstens auf einem oder zwei Gebieten Spezialist sein“, weiß Lucht. Allfinanz- Beratung sei etwas für Büros – nichts für Einzelkämpfer. Allein der Aktienbereich bietet genügend Tummelplätze, mit deren Analyse gleich mehrere seriöse Berater ausgelastet sein können: Dax- oder Nebenwerte ist keine Frage, sondern ein Bekenntnis. Wer dann noch in Aktienfonds fit sein will, die optimale Lebensversicherung parat hat und dazu über Immobilienfonds die Rente zu sichern verspricht, muß wahrhaft herkulische Fähigkeiten haben.

Doch auch nach Inkrafttreten des Gesetzes bleibt der Anleger in der Pflicht, sich vor einer Finanzentscheidung selbst zu informieren. „Wenn es um viel Geld geht, muß der Anleger sich selbst darum kümmern, daß es auch gut angelegt wird. Man sollte sich auf jeden Fall unabhängig informieren, über Fachzeitschriften und auch die Verbraucherzentralen“, sagt der Referent für Finanzdienstleistung bei der Arbeitsgemeinschaft der Verbraucherverbände, Manfred Westphal. Nur dann könne man einigermaßen sichergehen, auch tatsächlich die erhoffte Rendite mit der Anlage zu erzielen.

Die Sorglosigkeit, mit der Menschen sogenannten Experten ihr Erspartes überlassen, wundert Carsten Lucht immer wieder. „Vor dem Kauf eines Toasters besorgen sich die Verbraucher drei Testzeitungen. Wenn sie sich aber verpflichten, die nächsten zwanzig Jahre monatlich 200 Mark zu bezahlen, vertrauen sie auf den Bekannten aus dem Sportverein.“ Ralf Ansorge