Rechts um nach Lübeck

■ Demo des „Bündnis Rechts“darf trotz Neonazi-Überfalls stattfinden

Die Neonazis dürfen marschieren. Die Stadt Lübeck will eine für kommenden Samstag angemeldete Demonstration des „Bündnis Rechts für Lübeck“nicht verbieten. Eine Sachbearbeiterin im Ordnungsamt bestätigte der taz: „Die Schwelle für ein Verbot ist nicht erreicht.“

Auch ein Vorfall vom vergangenen Sonntag kann das nicht anfechten. Rechtsradikale überfielen an einer Tankstelle eine Gruppe AntifaschistInnen, die sie in einem Wagen entdeckt hatten. Diesen demolierten sie, durch Glassplitter wurde ein Insasse verletzt. Zwei der Schläger seien, so erklären die Überfallenen, Kandidaten des „Bündnis Rechts“: Jürgen G. und Jörn L., die bei der Kommunalwahl am 22. März ins Rathaus der Hansestadt einziehen wollen.

Das Bündnis hat die Demonstration als „Wahlveranstaltung“angemeldet, auf der ihre Kandidaten vorgestellt werden sollen. Doch auch politisch motivierte Überfälle von Mandatsträgern in spe sind für die Stadt kein Grund, an ein Demoverbot zu denken. Ob die beiden Genannten unter den festgenommenen Neonazis waren, wollte der Lübecker Polizeisprecher Bernd Tegebauer gegenüber der taz zwar nicht bestätigen. Jedoch stellte er fest: „Die beiden haben die Demo nicht selbst angemeldet“, und außerdem gebe es auch „andere politische Gruppierungen, die Gewalt ausüben, wenn sie zum Beispiel Wahlplakate abreißen“.

Nach der ersten Demonstration des rechten Bündnisses Ende Januar hatte der Sprecher der Stadt, Matthias Erz, noch verkündet: „Wir wollen die Demo verbieten.“Denn die erste sei keine kommunale Wahlkampfveranstaltung gewesen. Der Anmelder, der Bündnis-Vorsitzende Dieter Kern, habe nur als „Strohpuppe“für Hamburger Neonazi-Kader wie Christian Worch und Thomas Wulff gedient.

Auch für die Demo am Samstag hat das Bündnis nicht mobilisiert, Plakate sind nirgends in der Stadt zu sehen. Statt dessen verständigten sich die Veranstalter mit der Polizei über die Zufahrt der „Reisebusse von außerhalb“. Das stelle jedoch keinen Verbotsgrund dar, so die Sachbearbeiterin im Ordnungsamt: „Es sind ja nur einzelne Personen als verfassungsfeindlich bekannt.“ Nadia Berr