Schnäppchenprofis vor dem Aus?

■ In einem Musterprozeß streiten ADAC und Preisagenturen, ob Recherche-Honorare für mißglückte Schnäppchen Rechtens sind

Wieviel darf eine mißlungene Schnäppchenjagd kosten? Darüber streiten sich derzeit der ADAC und die Agentur preiswärter, der „unabhängige Partner für professionelle Preisermittlung“, vor dem Landgericht München.

Seit Beginn der 90er Jahre bieten in Deutschland verschiedene Firmen eine besonders konsumfreundliche, zeit- und kostensparende Dienstleistung an. Das Prinzip: Wer sich ein Auto, eine Waschmaschine oder einen PC kaufen will, nennt preiswärter oder einer anderen Agentur sein Wunschprodukt und dessen Preis, den er selbst im Laden oder Katalog ermittelt hat. Die Preisjäger gehen dann auf die Suche nach einem günstigeren Angebot – im Internet, in Katalogen, Fachzeitschriften und in „Gelben Seiten“. Innerhalb kurzer Zeit erhält der Kunde dann die Offerte der Preisagentur – und zahlt in der Regel ein Drittel des eingesparten Geldes als Honorar an die Profi-Schnäppchenjäger. Schätzungsweise 15 bis 20 Prozent ihres Geschäfts machen die Preisagenturen mit Autos.

Doch was passiert, wenn der Kunde es sich zwischenzeitlich anders überlegt hat oder wenn der von der Preisagentur ermittelte Händler zum angegebenen Preis nicht mehr liefern kann oder will? Preisagenturen wie preiswärter oder ProBuy wollen auch dann für ihren Rechercheaufwand ein Honorar kassieren – ein Drittel der möglichen Ersparnis. Mehrere ADAC-Mitglieder haben deshalb Roswitha Mikulla-Liegert, ADAC-Expertin für Verbraucherrecht, eingeschaltet.

„Vergleichen Sie es mit einem Immobilienmakler – der bekommt auch erst dann Geld, wenn der Kauf über die Bühne gegangen ist“, betont die Münchner Juristin, die die Geschäftsidee der Preisagenturen ansonsten für eine „gute Sache“ hält. Bei dieser Art der Honorierung handele es sich, so Mikulla-Liegert, um eine Vorauszahlung, die auch in anderen Bereichen des Handels nicht erlaubt sei.

Die Preisagenturen sehen sich dagegen vor unlösbare Probleme gestellt. Denn ein Kauf sei nur mit erheblichem Aufwand nachzuweisen. Und eine Pauschalgebühr für die Preisjäger-Dienstleistung lehnt preiswärter ab, da dies private Kunden abschrecken könnte. Sollte der ADAC den Musterprozeß gegen preiswärter gewinnen, will er auch die anderen Preisagenturen in Deutschland überprüfen. Preiswärter-Chefin Susanne Westphal hingegen befürchtet, daß „eine innovative Dienstleistungsbranche plattgemacht werden soll“. Peter Wickel