Dürfen die das?

■ U-Bahn-Wache weiter im Zwielicht

Was darf die U-Bahn-Wache? Diese Frage will der GALier und „kritische Polizist“Manfred Mahr von der Innenbehörde beantwortet haben. Anlaß seiner kleinen Anfrage an den Senat ist ein Vorfall vom 16. Februar (taz berichtete). U-Bahn-Wachleute sollen am Hauptbahnhof einen jungen, schon auf dem Boden liegenden Afrikaner mißhandelt haben, berichtete ein Augenzeuge. Die brutale Szene sei von Polizisten in Uniform und Zivil abgeschirmt worden.

Die Polizei selbst räumt ein, daß es eine gewalttätige Auseinandersetzung gab und U-Bahn-Wachleute „mit anfaßten“. Mahr hegt nun den Verdacht, daß die U-Bahn-Wachleute ihre Kompetenzen überschritten haben. Denn: Nach dem „Jedermannsrecht“dürfen auch private Sicherheitsdienste nur solange Gewalt anwenden – also zum Beispiel jemanden festhalten – bis die Polizei eintrifft. Die war aber schon da. „Warum agierten im zugrundeliegenden Fall die Wachleute statt der Polizisten?“Außerdem: Sind die U-Bahn-Sheriffs ausdrücklich von der Polizei aufgefordert worden zu helfen?

Der von der taz zitierte Augenzeuge, ein Soziologiestudent, wurde von der Dienststelle für Interne Ermittlungen (DIE) noch am selben Tag vernommen. Nach Angaben des DIE-Leiters, Thorsten Mehles, werden derzeit noch immer die Tatbeteiligten zu dem Vorfall gehört. „Die Ermittlungen sind in vollem Gang“, so Mehles. Es handle sich um eine „umfangreiche Geschichte“, über deren Stand er nichts sagen könne. Auch ob sich weitere PassantInnen, die die gewalttätige Auseinandersetzung beobachtet haben, bei DIE als Zeugen gemeldet haben, wollte Mehles nicht verraten. sim