Aus dem Gerichtssaal
: Krimineller Rauch

■ Prozeß wegen Zigarettenschmuggel

Seit Mittwoch stehen acht Angeklagte vor dem Bremer Landgericht, weil ihnen die Bildung und Unterstützung einer kriminellen Vereinigung vorgeworfen wird. Hinter dem Begriff „kriminelle Vereinigung“verbirgt sich in diesem Fall Zigarettenschmuggel im großen Stil. Vier Angeklagte, die seit September 1997 in Untersuchungshaft sitzen, sollen in sieben Fällen 21.200 Stangen unversteuerter Zigaretten von Polen nach Deutschland eingeführt und auf illegale Weise mit diesen gehandelt haben.

Auf Autobahn-Raststätten sollen sie mit Helfern die Schmuggelware von Lkws in Pkws umgeladen und nach Bremen gebracht haben. Außerdem sollen sie die Lagerung in angemieteten Garagen und den Vertrieb an Kleinhändler organisiert haben. Die vier weiteren Angeklagten, von denen zwei gegen eine Kaution von 10.000 Mark auf freiem Fuß sind, sind der Unterstützung angeklagt, das heißt, sie haben die Zigaretten per Lkw nach Deutschland gebracht, Autos angemietet oder Zigaretten umgeladen.

Die Verhandlung begann mit einstündiger Verspätung, da es einem Verteidiger bei Verhandlungsbeginn zu schlecht ging und er durch einen neuen Verteidiger ersetzt werden mußte. Nach Verhandlungsbeginn gefiel einem anderen Rechtsanwalt das Gesicht eines Zuhörers nicht, weil er glaubte, in diesem einen ihm bekannten Zoll- oder Polizeibeamten wiederzuerkennen, der Zeuge in dem Prozeß sein könnte. Der Zuhörer verneinte dies. Dann legten mehrere Verteidiger Einwand gegen die Besetzung des Gerichts ein, was wiederum zur Folge hatte, daß sich das Gericht zur Beratung zurückzog. Danach lehnte es den Einwand ab.

Das war aber lange nicht alles: Der schon erwähnte Verteidiger ließ nicht locker und veranlaßte den Vorsitzenden Richter noch einmal, den Zuhörer zu fragen, ob er denn nicht doch ein Polizeibeamter sei. War er allerdings wieder nicht.

Schließlich begann der Prozeß, und zwar mit der Feststellung der Personalien der Angeklagten und der Erklärung, daß sieben der acht vorerst keine Angaben zu den Anklagepunkten machen würden. Danach wurden drei schriftliche Aussagen vorgelesen und teilweise übersetzt. Das war's dann. Aber bis in den Mai hinein stehen auch noch 18 weitere Verhandlungstage an. kade