Großes Fressen und kleine Winkelzüge

Der Lebensmittelausschuß der Europäischen Union hat im Dezember 1997 den Antrag des deutschen Gesundheitsministeriums abgelehnt, Hanflebensmittel als „novel-food“ einzustufen. Wäre der Antrag nicht gescheitert, hätte dies die Gleichstellung mit genmanipulierten Lebensmitteln bedeutet.

Weiterhin debattiert wird in Brüssel darüber, ob die Verwendung des Hanfblatts im Lebensmittelbereich grundsätzlich EU- weit verboten werden solle, weil die Verwendung des Logos die Verbraucher verunsichern könne. Wie beim Hanfsamenverbot zeichnet sich hier eine Auseinandersetzung ab, die mit juristischen Winkelzügen ausgetragen wird. lk/ole

Hintergründe: Franz Kafka: „Der Prozeß“