Verstummungs-Gebot

■ Lautlose Demonstration in Lübeck

Eine Demonstration als pantomimische Darbietung - so hätte es das Lübecker Ordnungsamt gern. Die Behörde untersagte dem „Solidaritätsplenum Lübeck“, bei seiner heute stattfindenden Kundgebung gegen die Inhaftierungen von fünf angeblichen „Linksterroristen“ den Einsatz einer Lautsprecheranlage. Amtliche Begründung des Verstummungs-Gebots: Durch die Benutzung einer Beschallungs-Anlage sei „die öffentliche Sicherheit gefährdet“.

Zudem diene die Benutzung einer Lautsprecheranlage „erkennbar lediglich der beabsichtigten Herbeiführung der Störung der öffentlichen Ruhe“, will die Behörde wissen. Denn die Kundgebung mit musikalischer Einlage wird heute ab 16 Uhr vor dem Lübecker Gefängnis Lauerhof stattfinden. Dort sitzt der am 13. Juni im Rahmen einer bundesweiten Razzia gegen „Linksextreme“ verhaftete Lübecker Andreas E. ein. Ihm wird von der Karlsruher Bundesanwaltschaft vorgeworfen, an der Herstellung und dem Vertrieb der linksradikalen Zeitschrift „radikal“ beteiligt zu sein.

Während die VeranstalterInnen juristisch gegen den Bescheid vorgehen.(die Entscheidung fällt heute) haben die Lübecker Grünen sowie die Jusos gegen den Maulkorb-Erlaß protestiert. Die Öko-Partei sieht darin den Versuch die „Kundgebung de facto zu verhindern“. Der sozialdemokratische Nachwuchs sieht indes in der amtlichen Verfügung einen „Versuch, die antifaschistische Arbeit zu blockieren“. Denn eine Demonstration ohne Lautsprecheranlage „wäre so wirkungsvoll wie eine Transparent ohne Schrift“. mac