Lokalkoloratur

Stopft er sich womöglich selbst manchmal ein Pfeifchen? Oder wie sollen wir es verstehen, wenn Justizsenator Klaus Hardraht fordert, daß die Grenze für den straffreien Kauf und Besitz von Haschisch und Marihuana gleichzeitig „den örtlichen Gegebenheiten entsprechend“ und „bundeseinheitlich“ geregelt sein soll? Im Gespräch mit der Deutschen Presse-Agentur erwies sich der Senator jedenfalls als Experte der Mengenlehre. Mindestens zehn Gramm, gab er zu Protokoll, brauche der Mensch schon, das sei „eine sinnvolle Untergrenze“. Weniger bringt's ja auch echt nich, Herr Senator. Und wenn der Stoff mangels Masse aus der Tüte bröselt, kann ja keine Stimmung aufkommen. Wären seine Kollegen und Kolleginnen nicht so kleinlich, würde der parteilose Chef aller freien und hanseatischen Justizbediensteten den Dope-KonsumentInnen sogar die Vorratshaltung „von etwa drei Tagesrationen“ genehmigen. Aber um welche Mengen es sich dabei handelt, will Klaus Hardraht uns nicht verraten. Handelt es sich vielleicht um so großzügig bemessene Portionen, daß wir neidisch werden könnten und am Ende auf den Gedanken kämen, den Justizsenator anzuschnorren? is