Das letzte Faustpfand

■ Bremen und Saarland wollen Garantie für ihre Sender – nur dann sollen Private länger werben dürfen. Länder streiten über TV-Gesetze

Eigentlich wollte man diesmal von diesem Thema die Finger lassen. Nun könnte es doch wieder sein, daß es um die leidige Frage der ARD-Strukturreform geht, wenn mogen in Berlin die Länderministerpräsidenten über die neuen Rundfunkgesetze beraten. Dabei geht es um den umstrittenen Finanzausgleich zwischen großen und kleinen Rundfunkanstalten, den Radio Bremen, der Saarländische Rundfunk und der Sender Freies Berlin zum Überleben brauchen. Bayern, Sachsen und Baden- Württemberg wollen die Zahlungen schon lange stoppen und die Kleinsender auf diese Weise zu Fusionen zwingen.

Nun haben die betroffenen Länder dieses Faß doch schon wieder aufgemacht. Der Grund: Traditionell werden beim Tauziehen um neue TV-Gesetze immer Paragraphen zugunsten der Öffentlich- Rechtlichen gegen Absätze zugunsten der Privatsender verschachert: Das letzte Mal bekamen ARD und ZDF eine Gebührenerhöhung (SPD-Länder-Wunsch), und dafür werden Bertelsmann und Kirch nur noch ganz wenig auf Meinungsmacht kontrolliert (Wunsch der CDU-Länder und des Bertelsmann-Standorts NRW).

Inzwischen gibt es aber fast keine Wünsche mehr, die die CDU den Privaten noch erfüllen könnte. Ein letzter Punkt wäre deren Wunsch, länger werben zu dürfen (die sogenannte Brutto-Regelung). Das dürfe nicht über den Ladentisch gehen, ohne daß etwas für die Öffentlich-Rechtlichen herausspringe, heißt es aus dem Saarland. „Jetzt hätten wir noch ein Drohpotential, später nicht mehr.“

Rausspringen soll zumindest ein Auftrag an ARD und Gebührenkommission der Länder, ein neues Finanzierungsmodell zu prüfen. „Je mehr man für die Privaten macht, um so mehr muß die Bestands- und Entwicklungsgarantie der Öffentlich-Rechtlichen gestärkt werden“, sagt Bremens Senatskanzleichef Reinhard Hoffmann (SPD). Das schließe auch den Fortbestand der kleinen Sender wie Radio Bremen ein.

CDU-Länder wie Sachsen sehen die Taktik der Mini-Länder gar nicht gern: „Wir hätten nichts dagegen, wenn man sich auf das Wesentliche beschränkt“, grantelt Sachsens Regierungssprecher Michael Sagurna. Der Plan, bei diesem TV-Staatsvertrag keine Grundsatzdiskussion zu entfachen, „verschwimmt so langsam“. Auch bei anderen SPD-Ländern stoßen die Sonderwünsche des Saarlands und Bremens nicht gerade auf Begeisterung: Schleswig-Holsteins Regierungsschefin Heide Simonis plädiert dafür, daß das Gesetz erst einmal in Sack und Tüten kommt. Wenn ARD und ZDF ihre ihre Digitalangebote sowie Spartenkanäle und Online-Dienste dauerhaft genehmigt bekämen, sei man schon zufrieden. Den Saarländern liegt freilich mehr an ihrer eigenen Anstalt. Georg Löwisch