AKW Krümmel darf ohne Castoren weiter strahlen

Es gibt keine Möglichkeit, die Betriebsgenehmigung des AKW Krümmel wegen der bekanntgewordenen Sicherheitsmängeln bei Atommüllbehältern zu widerrufen. Zu dieser Einschätzung kam gestern das Kieler Energieministerium. „Der Entsorgungsnachweis ist gesichert“, sagte Ministeriumssprecher Marco Carini. Damit hat die Betriebsgenehmigung Bestand.

Das Ministerium hatte in den vergangenen Tagen geprüft, ob das AKW noch – wie gesetzlich vorgeschrieben – die Entsorgung seiner Brennstäbe für die kommenden sechs Jahre nachweisen kann. Anlaß der Zweifel: Bei Tests der bislang eingesetzten castor-ähnlichen Transportbehälter waren Sicherheitsmängel bekannt geworden. Die HEW sagten ihre Transporte aus dem AKW Krümmel ab.

Ein Blick in die Bonner Atomgesetze ergab nun: Die Betreiber müssen zwar für die kommenden sechs Jahre nachweisen, wo sie ihren Müll entsorgen lassen, etwa in der Wiederaufarbeitungsanlage Sellafield oder in Gorleben und Ahaus. Aber sie müssen nicht nachweisen, wie sie ihren Müll dorthinbringen. Die gesetzlichen Anforderungen an den „Entsorgungsvorsorgenachweis“bleiben damit erfüllt, auch wenn derzeit niemand weiß, wie der Müll künftig vom Krümmel-Gelände zur „Entsorgung“kommen soll. fis