Parlamentsmehrheit willl „paßgerechte“ Kandidaten

■ CDU- und SPD-Fraktion beschneiden Benennungsrecht für Verfassungsschutzausschuß

Die Fraktionen von CDU und SPD wollen am 26. März eine Verfassungsänderung verabschieden, wonach Mitglieder des Verfassungsschutzausschusses künftig vom Parlament gewählt werden. „Das erhöht den Druck auf die Fraktionen, eine Person zu benennen, die des Ausschusses würdig ist“, begründete gestern der CDU- Abgeordnete und Ausschußvorsitzende Andreas Gram die Regelung.

Als die PDS zu Beginn dieser Legislaturperiode den ehemaligen Hausbesetzer Freke Over für den Verfassungsausschuß benannte, verhinderte die CDU über ein halbes Jahr, daß der Ausschuß sich konstituierte. Unter dem Druck von CDU und SPD verzichtete Over schließlich zugunsten des Fraktionskollegens Gernot Klemm auf den Ausschußsitz.

Die Mitglieder der anderen Parlamentsausschüsse sollen wie bisher von den Fraktionen bestimmt werden. Bei den Oppositionsfraktionen stößt das Sonderverfahren für den Ausschuß, der den Verfassungsschutz kontrollieren soll, auf heftige Kritik. Der Sprecher der PDS-Fraktion, Günther Kolodziej, wertete das Wahlverfahren als „Versuch der Koalitionsparteien, in den Ausschuß nur ihnen genehme Oppositionspolitiker zu lassen“. Dies sei eine „nicht akzeptable Anmaßung“.

Die grüne Fraktionschefin Renate Künast erklärte, man dürfe die Fraktionen nicht zwingen, eine „paßgerechte Person“ zu benennen“. Wenn es im Einzelfall Bedenken gegen ein von der Fraktion nominiertes Mitglied gebe, müsse man sich mit dieser Person auseinandersetzen. Die Neuregelung führe dazu, daß der Verfassungsschutz sich seine Kontrolleure selbst aussuchen könne, so die Juristin Künast. Denn de facto ginge es um die Frage, ob ein Abgeordneter ein Sicherheitsrisiko darstelle. Dies hänge wiederum von der Einschätzung des Verfassungsschutzes ab.

Während der CDU-Abgeordnete Gram erklärte, das Vorhaben sei zwischen den Koalitionspartnern unstrittig gewesen, erklärte die parlamentarische Geschäftsführerin der SPD, Petra Merkel, die SPD sei „erpreßt“ worden. Nur um diesen Preis hätte sich die Koalitionspartner auf die notwendige Bereinigung des Widerspruchs zwischen der Verfassung und der Geschäftsordnung des Parlaments einigen können.

Laut Verfassung müssen die Mitglieder aller Parlamentsausschüsse gewählt werden. Nach der Geschäftsordung bestimmen die Fraktionen aber seit Jahrzehnten selbst, wen sie in die Ausschüsse schicken. Auf die Neuregelung hätten sich die Koalitionspartner bereits vor einem Jahr geeinigt, so Merkel. Dorothee Winden