Streithähne einig

■ Vergleich im Prozeß wegen Ruhestörung: Schallschutzzaun statt Krähverbot für Federvieh

Schortens. Im Streit um den Lärm von Hähnen und Fasanen in der friesischen Gemeinde Schortens ist am Freitag vorläufig Ruhe eingekehrt. Die 14. Zivilkammer des Oberlandesgerichts Oldenburg stiftete nach einer Besichtigung des Tatorts Frieden, und die Kampfhähne schlossen einen Vergleich.

Danach wird das Nachtkrähverbot, das das Landgericht Oldenburg im vergangenen Jahr zum Schlafschutz von Nachbarn angeordnet hatte, außer Kraft gesetzt.

Der beklagte Geflügelzuchtverein verpflichtet sich im Gegenzug, eine vier Meter hohe Hecke als grünen Schallschutz wachsen zu lassen. Außerdem will er stimmstarkes Geflügel künftig nur noch in erträglicher Entfernung vom Haus der Nachbarn frei laufen lassen. In einer 40 Meter breiten Pufferzone sollen sehr schallschwache Schnäbel, wie beispielsweise Küken, Aufenthaltsrecht haben. Verirrt sich ein Schreihals in die Sperrzone, sollen auch die Nachbarn ihn zur Ordnung rufen und in den Stall scheuchen dürfen. Dafür bekommen sie Schlüssel und Zugangsrecht fürs Vereinsgelände.

Das Landgericht Oldenburg hatte ein Nachtkrähverbot zwischen neun Uhr abends und sieben Uhr morgens angeordnet. Auch an Sonntagen und Feiertagen hätten die gefiederten Freunde der Hobby-Züchter den Schnabel halten müssen. Der klagende Nachbar werde von den gefiederten Nachbarn mit den Prachtstimmen regelmäßig um den Schlaf und damit dauerhaft um die Gesundheit gebracht, urteilte ein Richter. Weil niemand wußte, wie das Verbot ohne Umzug oder existenzgefährdende Ivestitionen des Vereins eingehalten werden könnte, legten die Hühnerzüchter Berufung gegen das Urteil ein. dpa