Gemeinsam gegen die Kassen

■ Fusion der Verbände von privaten Pflegediensten / Ambulante und stationäre Dienste wollen künftig mit einer Zunge sprechen

Sieben verschiedene Fachverbände stritten sich bisher in Deutschland um den Vertretungsanspruch für die privaten Pflegeeinrichtungen. Drei von ihnen haben sich nun im Rahmen ihrer Mitgliederversammlungen in Bremen zum Bundesverband privater Alten- und Pflegeheime und ambulanter Dienste (bpa) zusammengeschlossen: Der einstige bpa, die Arbeitsgemeinschaft Hauskrankenpflege (AGH) und der Verbund Ambulanter Pflegedienste (VAK). Damit haben erstmals die beiden potentiellen Konkurrenten auf dem privaten Pflegemarkt, die ambulanten und die stationären Dienste, eine schlagkräftige gemeinsame Interessenvertretung.

Vor der Bremer Landespressekonferenz sagte gestern der deutsche bpa-Präsident Bernd Meurer: „Der neue Verband vertritt jetzt etwa 1.400 stationäre Einrichtungen und 900 ambulante Dienste.“In den kommerziell arbeitenden Pflegeeinrichtungen, die sich nun in dem europaweit größten Fachverband dieser Art zusammengeschlossen hätten, würden 60.000 MitarbeiterInnen täglich rund 50.000 Patienten betreuen.

Der Fachverband versteht sich als Interessenvertretung gegenüber dem Gesetzgeber, Behörden, Kassen und Verbänden. Anläßlich seiner Tagung in Bremen warf er den Krankenkassen vor, diese würden Krankenkassenleistungen in die Pflegeversicherung verschieben. Dazu gehöre beispielsweise die Blutdruck- oder Blutzuckerkontrolle oder die Verabreichung von Spritzen.

In Bremen vertritt die bpa 14 Pflegeheime von 10 verschiedenen Trägern; der größte ist die Pension Horn mit vier Häusern. Die Einrichtung stand kürzlich in der Öffentlichkeit, weil sie ihren rund 250 MitarbeiterInnen Tarifverhandlungen verweigerte. Mit der Fusion sind im Raum Bremen zu den 14 Heimen nun rund 25 ambulante Dienste hinzugekommen. „Bei der unterschiedlichen Interessenlage wird es da sicherlich auch zu Reibungen kommen“, so der Regionalbeauftragte für den Raum Bremen/Niedersachsen, Hans-Georg Schumann, in der Auseinandersetzung mit den Kassen aber habe man die gleichen Ziele. In Bremen arbeite man sogar in einer Landesarbeitsgemeinschaft gemeinsam mit den Freien Wohlfahrtsverbänden, so der Bremer bpa-Vorsitzende Timm Deutscher. Das sei einmalig in Deutschland. Aber auch hier gäbe es gemeinsame Interessen. So sei mit dem Zweiten Pflegegesetz jetzt beispielsweise der Kriterienkatalog für Pflegefälle festgesetzt. Der medizinische Dienst dürfe demnach für Pflegebedürftigkeit nur noch die Maßstäbe Mobilität, Ernährung, Hygiene anlegen. Damit würden Menschen, die aus psychischen Gründen pflegebedürftig sind, teilweise durchs Raster fallen. Hier müsse man als „Lobby“tätig werden.

Desweiteren plädierte das Präsidium des neuen bpa für ein einfacheres Vergütungssystem und für die Reduzierung von „unnötigen Krankenhausaufenthalten“. Hinsichtlich der im Bundestag derzeit diskutierten Frage, wieviele Fachkräfte in den Pflegeheimen arbeiten sollen, hält der Verband der privaten Einrichtungen einen Prozentsatz von 40 bis 45 Prozent für ausreichend. Vorgeschrieben sind derzeit noch 50 Prozent. ritz